Prämienverbilligung Nidwaldner Regierung erhöht Selbstbehalt für Prämienverbilligung

SDA

18.12.2019 - 10:36

Der Nidwaldner Regierungsrat hat die Eckwerte für die Prämienverbilligung neu festgelegt. (Symbolbild)
Der Nidwaldner Regierungsrat hat die Eckwerte für die Prämienverbilligung neu festgelegt. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Weil der Nidwaldner Landrat die Mittel für die Prämienverbilligung gekürzt hat, hat der Regierungsrat die Hürde für den Bezug des Zuschusses erhöht: 2020 gilt ein Selbstbehalt von 12 Prozent statt nur 11 Prozent.

Die anderen Werte liess der Regierungsrat gemäss einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch unverändert. Der für die Berechnung des Selbstbehalts massgebende Anteil des anrechenbaren Reinvermögens beträgt unverändert 20 Prozent, nicht angetastet wurden auch die Richtprämien für Erwachse, junge Erwachsene und Kinder.

Bei diesen Eckwerten sei davon auszugehen, dass 2020 rund 23 Prozent der Nidwaldner Bevölkerung Prämienverbilligung erhielten, teilte die Staatskanzlei mit.

Der Landrat hatte sich in der Budgetdebatte von Ende November knapp für eine Kürzung der Prämienverbilligung ausgesprochen. Beantragt worden war diese von der Finanzkommission. Das Parlament machte damit eine auf 2019 vorgenommene Erhöhung rückgängig. Der Bund wird sich mit 14 Millionen Franken an der Prämienverbilligung beteiligen.

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