In Nidwalden soll jede Person das Recht haben, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskunft darüber zu erhalten. Der Regierungsrat unterstützt eine Motion zweier SVP-Landräte zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips.
Der Regierungsrat sehe im Öffentlichkeitsprinzip Chancen, schreibt er in der am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zur Motion. Indem die Transparenz von Politik und Verwaltung erhöht werde, könne das Vertrauen in die Institutionen gestärkt werden.
Er weist aber auch darauf hin, dass die Annahme des Öffentlichkeitsprinzip nicht bedeute, dass jedermann in den Akten der Verwaltung stöbern könne. Vielmehr würden auf Gesuch hin einzelne Aktenstücke herausgegeben.
Die Erfahrungen andere Kantone zeigten, so die Regierung weiter, dass das Öffentlickheitsprinzip noch weitere Herausforderungen mit sich bringe. Insbesondere die Frage im Zusammenhang mit dem Schutz von persönlichen Daten müsse sorgfältig geregelt werden.
So will die Regierung sicherstellen, dass Anfragen hinreichend konkret gestellt werden, damit nicht einzelne Verwaltungszweige mit unspezifischen Suchanfragen belastet würden.
Die beiden SVP-Landräte Christoph Keller und Urs Amstad forderten mit der Motion in der Nidwaldner Kantonsverwaltung das Öffentlichkeitsprinzip einzuführen. Jede Person soll damit das Recht haben, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskunft über Inhalt der Dokumente zu erhalten, sofern nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.
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