Die Mehrheit der Nidwaldner Gemeinden finanziert die Sperrgutentsorgung gesetzeswidrig. Der Regierungsrat hat nun eingegriffen und den Gemeinden untersagt, weiterhin kostenlose Sammlungen anzubieten und verlangt eine verursachergerechte Finanzierung.
Wie der Regierungsrat in einer am Montag verschickten Medienmitteilung erklärte, hat er sich seit 2013 darum bemüht, dass die Gemeinden die Sperrgutentsorgung verursachergerecht finanzieren. Sieben der elf Nidwaldner Gemeinden, nämlich Beckenried, Buochs, Emmetten, Ennetbürgen, Hergiswil, Oberdorf und Stansstad, finanzieren diese Entsorgung aber weiterhin über Grundgebühren.
Nachdem die intensiven Bemühungen nicht zum Erfolg geführt hätten, sei er gezwungen, aufsichtsrechtliche Mittel zu ergreifen, teilte der Regierungsrat mit. Er untersage den Gemeinden, künftig kostenlose, nicht verursachergerechte Sperrgutsammlungen anzubieten.
Das Bundesgericht hatte 2011 beschlossen, dass die Siedlungsabfälle mittel Lenkungsabgaben zu entsorgen seien. Ohne verursachergerechte Finanzierung würden diejenigen, die wenig Sperrgut produzierten, für die anderen zahlen, schreibt der Regierungsrat. Zudem gebe es einen Güseltourismus. Der Regierungsrat rechnet damit, dass mit einer gesetzteskonformen Finanzanzierung der Sperrgutentsorgung die Abfallmenge sinken dürfte und die Grundgebühren gesenkt werden.
Für den normalen Kehrricht kennt Nidwalden flächendeckend eine Sackgebühr.
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