Zivilstandswesen Nidwaldner Regierung will Aufsicht an Luzern auslagern

rl, sda

29.8.2022 - 09:12

Die Nidwaldner Justizdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte) erklärt, dass die Auslagerung für Nidwalden kostenneutral sei. (Archivaufnahme)
Die Nidwaldner Justizdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte) erklärt, dass die Auslagerung für Nidwalden kostenneutral sei. (Archivaufnahme)
Keystone

Die Aufsicht über das Nidwaldner Zivilstandswesen soll ab 2023 vom Kanton Luzern wahrgenommen werden. Dies beantragt der Nidwaldner Regierungsrat dem Landrat. Er begründet dies damit, dass für die Aufsicht nur ein kleines Pensum, aber grosses Fachwissen nötig sei.

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Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) schreibt vor, dass die Kantone das Zivilstandswesen beaufsichtigen, damit ein korrekter Vollzug sichergestellt werden kann. In Nidwalden wurde die Aufsicht bislang vom Leiter des Zivilstands- und Bürgerrechtsdienstes in einem Zehn-Prozent-Pensum wahrgenommen.

Der Stelleninhaber gehe nun in Rente, teilte die Staatskanzlei Nidwalden am Montag mit. Weil für die Beaufsichtigung des Zivilstandswesens spezielles Fachwissen nötig sei, das Arbeitspensum aber nur klein sein, habe sich der Regierungsrat aus Gründen der Verhältnismässigkeit entschieden, diese Aufgaben an den Kanton Luzern zu delegieren.

Nidwalden ist dabei in guter Gesellschaft. Auch Uri und Obwalden haben diesen Schritt bereits getan. Im Kanton Luzern ist die Abteilung Gemeinden des Justiz- und Sicherheitsdepartements für die Aufsicht über das Zivilstandswesen zuständig.

Die Aufsichtsbehörde des Kantons Luzern zeichne sich durch ein erfahrenes Team aus, welches sämtliche gestellten Anforderungen erfülle, hiess es in der Mitteilung der Staatskanzlei Nidwalden. Die Auslagerung sei für Nidwalden kostenneutral.

Den Wechsel möchte der Regierungsrat bereits auf den 1. Januar 2023 vollziehen. Damit eine entsprechende Vereinbarung mit Luzern abgeschlossen werden kann, muss Nidwalden sein Einführungsgesetz zum ZGB anpassen. Weil die Vorlage in der Vernehmlassung unbestritten gewesen sei, schlage der Regierungsrat dem Landrat vor, die Gesetzesanpassung in nur einer Lesung zu beschliessen und auf eine zweite Lesung zu verzichten, teilte die Staatskanzlei mit.