Kantonsrat OW Obwalden prüft Entschädigung von Bauern bei Enteignungen

kad, sda

27.1.2022 - 14:49

Im Kanton Obwalden kommen die Abgeltungen bei Enteignungen von Landwirte auf den Prüfstand. (Symbolbild)
Im Kanton Obwalden kommen die Abgeltungen bei Enteignungen von Landwirte auf den Prüfstand. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton Obwalden muss bei der Entschädigung von Landwirten, die Land für Bauprojekte hergeben müssen, über die Bücher. Der Kantonsrat hat am Donnerstag eine Motion der SVP, die eine Erhöhung der Abgeltung bei Enteignungen fordert, in ein Postulat umgewandelt und dieses überwiesen.

Daniel Blättler (SVP) will das Enteignungsgesetz so anpassen, dass Kanton und Gemeinden Enteignung von landwirtschaftlichem Kulturland mit dem Dreifachen des Schätzungspreises entschädigen müssen. Der Bund habe dies seit Anfang Jahr für seine Projekte so festgelegt. In Obwalden werde aktuell der Quadratmeter mit rund 12 Franken abgegolten.

Es brauche eine Vereinheitlichung. Auch wenn Obwalden dies tue, handle es sich um sehr tiefe Preise, die die Gesamtkosten von Grossprojekten nicht stark verteuern würden. Und solche Grossprojekte stünden etwa beim Wasserbau oder bei Velowegen an. Obwalden solle nicht auf andere Kantone schauen, sondern seine Hausaufgaben selber lösen, forderte Motionär Blättler.

Der Regierungsrat schlug dagegen vor, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, um mehr Spielraum zu erhalten. Er warnte davor, mit dieser Anpassung neue Ungleichheiten zu schaffen. «In den letzten 20 Jahren gab es keine Enteignung in Obwalden», sagte Justizdirektor Christoph Amstad (CVP). Das Problem liege beim freihändigen Landverkauf. Hier gelte es, den Hebel anzusetzen. Dazu müssten aber weitere Abklärungen getroffen werden.

«Zweckentfremdung von Kulturland»

Martin Hug (FDP) sagte, es sei nicht richtig, dass die öffentliche Hand bei der Zweckentfremdung von Kulturland von den tiefen Preisen profitieren könne, wie sie das bäuerliche Bodenrecht mit sich bringe. Eine Erhöhung vereinfache die Landverhandlungen, viel abzuklären gebe es nicht. Die Motion müsse überwiesen werden, so komme man am schnellsten zum Ziel.

Peter Seiler (SVP) sagte, eine Überweisung verhindere keine Abklärungen. Er betonte, ein zu hoher Preis sei auch nicht im Interesse der Gesamtheit. Es dürfe nicht interessant sein, Kulturland zu verbauen.

Albert Ambros (SP) sagte, seine Fraktion sehe die Ungleichheiten zwischen Bund und Kanton. Wegen bestehender rechtlicher Unklarheiten sei aber eine Mehrheit für die Umwandlung in ein Postulat. Auch eine knappe Mehrheit der FDP ziehe diesen Weg vor, sagte Reto Wallimann (FDP).

Es brauche eine Vereinheitlichung, ob bei Enteignungen oder beim freihändigen Kauf, sagte Andreas Springer (CSP). Er führte ins Feld, dass die Eigentümer vermehrt den Enteignungsweg einschlagen könnten, um mehr Geld zu erhalten, wenn ein Betrag festgelegt werde.

Der Kantonsrat stimmte einer Umwandlung der Motion in ein Postulat zu mit 31 zu 20 Stimmen und überwies dieses mit 49 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

kad, sda