Obhut Obwalden soll Betreuungsstelle für private Beistände erhalten

kad, sda

4.2.2021 - 10:13

Der Obwaldner Justizdirektor Christoph Amstad schickt eine Gesetzesrevision zum Kindes- und Erwachsenenschutz in die Vernehmlassung. (Archivbild)
Der Obwaldner Justizdirektor Christoph Amstad schickt eine Gesetzesrevision zum Kindes- und Erwachsenenschutz in die Vernehmlassung. (Archivbild)
Keystone

Im Kanton Obwalden soll der Kindes- und Erwachsenenschutz verbessert werden. Der Regierungsrat will dies mit mehreren Gesetzesanpassungen erreichen, die er nun in die Vernehmlassung schickt. Vorgesehen ist etwa etwa eine Fachstelle für private Beistandspersonen und eine neue Finanzierung.

Nach der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts 2013 liess der Kanton Obwalden dessen Umsetzung im Kanton überprüfen. Die Ergebnisse daraus sollen nun ins Gesetz einfliessen, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.

Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, die privaten Beistandspersonen in die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) zu integrieren. Sie sollen dort zudem eine Fachstelle erhalten, für die 50 Stellenprozent eingestellt werden.

Eine weitere Anpassung betrifft die Finanzierung. Der Obwaldner Kantonsrat hatte im vergangenen Mai entschieden, dass die Gemeinden einen etwas tieferen Anteil ihrer Steuern an die Kesb beitragen müssen. Gleichzeitig wies eine knappe Mehrheit im Parlament die Regierung an, die Finanzierung mittels Abgeltung zu überprüfen.

Neues Finanzierungsmodell

Die SVP hatte nämlich kritisiert, das Finanzierungsmodell sei bezugsfremd, da die Kosten für Fürsorgefälle nichts mit der Steuerkraft der Gemeinde zu tun hätten. Die Regierung schlägt daher nun eine Verteilung der Kosten über die Einwohnerzahlen vor. Sie gibt aber zu bedenken, dass die Kesb damit eine an den Kanton ausgelagerte Aufgabe der Gemeinde bleiben würde.

Im Zuge der Revision will der Kanton zudem die Möglichkeit schaffen, eine zentrale Organisation im Sozialwesen zu bilden. So könnten die Gemeinden einen gemeinsamen Sozialdienst und eine gemeinsame Berufsbeistandschaft in Form eines Zweckverbands einführen.

Die Vernehmlassung dauert bis am 21. Mai. Danach bringt die Regierung die Vorlage in den Kantonsrat. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist im April 2022 vorgesehen.

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