Kantonsrat OW Obwalden will Photovoltaik und Co. schneller bewilligen

kad, sda

16.3.2023 - 10:53

Im Kanton Obwalden soll der Bau von Photovoltaikanlagen einfacher bewilligt werden können. (Symbolbild)
Im Kanton Obwalden soll der Bau von Photovoltaikanlagen einfacher bewilligt werden können. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Obwalden sollen die Hürden sinken für die Bewilligung energetischer Massnahmen an Gebäuden. Der Kantonsrat hat am Donnerstag eine Motion der FDP überwiesen, die einfachere Verfahren für Photovoltaikanlagen, Dämmung oder Heizungsersatz fordert.

Keystone-SDA, kad, sda

Das Parlament sprach sich einstimmig für den Vorstoss der FDP aus, der von 41 Ratsmitgliedern unterzeichnet worden war. Sie fordern vom Kanton schlankere Bewilligungsverfahren in Wohn-, Gewerbe- und Industriegebäude. Für Gebäude ausserhalb der Bauzone soll die Regierung zudem auf Bundesebene Vereinfachungen anstreben.

Es brauche angemessene Verfahren, um das kantonale Klima- und Energiekonzept 2035 umzusetzen, argumentierten die Motionäre. Das Konzept sieht vor, dass Obwalden bis im Jahr 2035 mindestens 25 Mal mehr erneuerbare Energie produzieren und die Treibhausgasemissionen auf dem Kantonsgebiet um mindestens 55 Prozent reduziert.

Baudirektor Josef Hess (parteilos) nannte den Inhalt der Motion «ein Gebot der Stunde». Die Regierung habe nicht eine Sekunde daran gedacht, den Vorstoss abzulehnen. Es gebe aber das Umweltgesetz des Bundes und auch das Recht der Nachbarn, an welche die Bewilligungsbehörden gebunden seien.

Aus den Fraktionen gab es ausschliesslich Zustimmung für die Vereinfachungen. Franco Castelanelli (CVP) störte sich einzig an einer Bestimmung zur Farbe von PV-Modulen. Diese seien je nachdem teurer und hätten einen tieferen Wirkungsgrad.

Anlass zum Vorstoss habe die Installation einer Wärmepumpe als Ersatz einer ausgestiegenen Ölheizung gegeben. Die Bewilligung habe fünf Wochen in Anspruch genommen, sagte Motionär Stefan Flück (FDP). Guido Cotter (SP) wollte wissen, wieso in gewissen Fällen bei Wärmepumpen nicht das einfache sondern das ordentliche Bewilligungsverfahren gewählt werde.

Baudirektor Hess sagte, man spare beim einfachen Verfahren zwar die Auflagefrist und einiges an Papier, da nur die Zustimmung der Nachbarn notwendig sei. In vielen Fällen habe man aber mit einfachen Verfahren keine einfachere Lösung gefunden, wenn die Nachbarn nicht zustimmten. «Wenn Probleme da sind, hat man auch in einem einfachen Verfahren Probleme.»