Im Kanton Obwalden soll das Budget nicht mehr mit einem zu hohen, nicht den effektiven Kosten entsprechenden Betrag für die Prämienverbilligung belastet werden. Der Regierungsrat will deswegen die Berechnungsgrundlage ändern.
Die Kantonsregierung hat am Freitag ihre Botschaft zur Anpassung der individuellen Prämienverbilligung veröffentlicht. Sie ist Teil der Finanzvorlage 2020, die zur Stabilisierung des Staatshaushalts beitragen soll.
Das kantonale Gesetz sieht vor, dass jährlich 8,5 Prozent der Prämienkosten der Grundversicherung für die Prämienverbilligung ins Budget aufgenommen werden müssen. Diese starre Festsetzung führt gemäss Regierung dazu, dass die budgetierten Beträge jeweils grösser als die ausbezahlten sind.
In den vergangenen Jahren sei der für die Prämienverbilligung budgetierte Posten jeweils um 2 bis 4 Millionen Franken unterschritten worden, schreibt der Regierungsrat. Der Voranschlag solle deswegen bei der Prämienverbilligung um mindestens den Betrag der bisherigen Überbudgetierung entlastet werden.
Als Grundlage zur Berechnung des Kantonsbeitrages will der Regierungsrat neu die sogenannte Mittlere Prämie beiziehen. Die vom Bundesamt für Gesundheit neu errechnete Mittlere Prämie entspricht der durchschnittlichen Prämienbelastung pro Person. Mit dieser neuen und präzisen Datengrundlage sei es möglich, den Budgetbetrag für die Prämienverbilligung um rund 2,2 Millionen Franken zu reduzieren, teilte der Regierungsrat mit.
Die Richtprämie soll weiterhin auf Basis der Durchschnittsprämie berechnet werden. Auf einen Wechsel auf die Mittlere Prämie will der Regierungsrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse verzichten. Er beantragt aber, die Richtprämie leicht zu senken. Damit hätten mehr Personen Anrecht auf eine Prämienverbilligung, die einzelnen Beträge würden aber sinken.
Obwalden veranschlagte 2014 bis 2018 für die Prämienverbilligung Beträge zwischen 19,9 und 24,4 Millionen Franken.
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