Kantonsrat OWObwaldner Gemeinden müssen weniger an Kesb zahlen
SDA
28.5.2020 - 14:07
Die Obwaldner Gemeinden müssen dem Kanton weniger Steuereinnahmen als Beitrag für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) abliefern. Der Kantonsrat hat am Donnerstag die Finanzierung ab 2021 neu geregelt, diese muss aber auf Antrag der SVP überprüft werden.
Die Regierung legte dem Rat einen Evaluationsbericht zur Kenntnis vor, der untersuchte, wie die 2013 geschaffene Behörde funktioniert. Die Leistungen der Kesb bezahlt auch in Zukunft der Kanton, wobei die Einwohnergemeinden eine Abgeltung leisten.
Die Abgeltung wird neu von 0,055 Steuereinheiten auf 0,050 Einheiten reduziert. Das Parlament genehmigte eine entsprechende Änderung der Verordnung mit 47 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Die Beiträge wurden auf Basis der Kostenentwicklung der Kesb in den letzten Jahren angepasst. Der Aufwand wird für 2021 mit knapp 1,2 Millionen Franken veranschlagt.
Gegen das geltende Finanzierungsmodell opponierte die SVP im Kantonsrat. Es sei bezugsfremd, da die Kosten für Fürsorgefälle nichts mit der Steuerkraft der Gemeinde zu tun habe. Auch sei es ungerecht, intransparent und für den Kanton unsicher.
Wunsch der Gemeinden
Justizdirektor Christoph Amstad verteidigte die Vorlage. Es sei ein Anliegen der Gemeinden gewesen, dass die Kesb-Aufgaben von den Gemeinden abgekoppelt würden. Das müsse über die Steuereinheiten erfolgen. Sechs der sieben Gemeinden hätten in der Vernehmlassung dem Vorgehen zugestimmt.
Auch die CVP- und CSP-Fraktion im Rat wiesen darauf hin, dass die Gemeinden einen fixen Finanzierungsschlüssen gewünscht hätten. Damit erspare man ihnen einen jährlichen Mehraufwand. Zudem gebe es keine absolute Gerechtigkeit, schon gar nicht in Sachen Steuern.
Doch die SVP erhielt über die Parteigrenzen hinweg Unterstützung mit ihrer Forderung, es sei ein gerechteres Finanzierungsmodell zu erarbeiten. «Ich habe nichts dagegen, wenn man der Regierung sagt, sie solle verschiedene Varianten prüfen», sagte der SP-Sprecher. Auch Cornelia Kaufmann (CVP) sagte, man vergebe sich nichts, wenn man die Finanzierung überprüfen lasse.
Und so passierte der SVP-Antrag hauchdünn mit 25 zu 24 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Kein Erfolg beschieden war dagegen einer weiteren SVP-Forderung, mit der sie eine Kontrollstelle mit 50 Prozent nur befristet schaffen wollte
Private Beistände integriert
Die Kesb hatte 2013 das alte Vormundschaftswesen abgelöst. Die Struktur und die Organisation der Kesb sollen in der aktuellen Form beibehalten werden. Der Etat von neun Vollzeitstellen wird beibehalten. Neu dazu kommen 50 Stellenprozente für eine Fachstelle für private Beistände. Die privaten Beistände werden damit in die Kesb integriert.
Die Fachstelle soll dafür sorgen, dass die privaten Beistandschaften einheitlicher und korrekt geführt werden. Die privaten Beistände erhalten eine Ansprechstelle, zugleich kann ein Pool privater Beistände geschaffen werden, die die Berufsbeistände entlasten.
Die Trägerschaft und Organisation der Berufsbeistände bleibt in der Kompetenz der Gemeinden. Auch hier wird aber angestrebt, dass die Mandate im ganzen Kanton nach einheitlichen Standards umgesetzt werden.
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