Der Obwaldner Regierungsrat will, dass der Kanton auch unter dem neuen Steuerregime für Holdings attraktiv ist. Er schlägt vor, den Unternehmen weitgehende steuerliche Vorteile zu bieten. Weil er gleichzeitig die Kantonsfinanzen sanieren will, soll aber auch der Steuerfuss erhöht werden.
Der Regierungsrat hat am Mittwoch die Finanzvorlage 2020 in die Vernehmlassung geschickt. Diese setzt unter anderem die Steuer- und AHV-Vorlage des Bundes (Staf) um, die nötig wurde, weil Holdings und andere Statusgesellschaften nicht mehr bevorzugt besteuert werden dürfen.
Bislang wurde das Eigenkapital von Statusgesellschaften in Obwalden mit 0,01 Promille besteuert. Bei ordentlich besteuerten Firmen beträgt der Steuersatz 2 Promille. Neu soll die Kapitalsteuer für alle Unternehmen 0,1 Promille betragen. Mit dieser Massnahme sei es wahrscheinlich, dass sämtliche Statusgesellschaften im Kanton blieben, schreibt der Regierungsrat.
Neue Steuerzahler in den Kanton holen
Statusgesellschaften gelten als mobil, das heisst sie können einen Standort schnell verlassen, wenn er ihnen nicht mehr passt. Der Regierungsrat will aber nicht nur die ansässigen Statusgesellschaften in Obwalden behalten, sondern auch neue anlocken. Im Visier habe er mobile Unternehmen, die wenig Ressourcen benötigten, beträchtliche Gewinne generierten und viel Kapital auswiesen, schreibt er in der Vernehmlassungsbotschaft.
Der Regierungsrat will deswegen den vom Bundesrecht in der Staf gegebenen Spielraum voll ausnutzen. Es handelt sich um die Patentbox, bei der Gewinne aus Patenten besonders tief besteuert werden, und um die Abzüge für Forschung und Entwicklung. Hier will der Regierungsrat die vom Bundesrecht maximalen Entlastungen einführen. Auch die Entlastungsbegrenzung will er so grosszügig wie möglich ansetzen. Unverändert bleiben soll der Gewinnsteuersatz.
Allerdings stellt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungbotschaft auch fest, dass sich Obwalden in einer finanziellen Schieflage befinde. Der Anstieg des Steuerertrags und die getätigten und geplanten Sparmassnahmen reichten nicht aus, um die steigenden Kosten zu decken, schreibt er.
Höhere Steuern für alle
Der Regierungsrat rechnet zwar damit, dass die Staf-Umsetzung zu Mehreinnahmen führe. Es seien aber auch bei den natürlichen Personen mehr Steuereinnahmen nötig.
Der Regierungsrat will deswegen den Steuerfuss von 2,95 auf 3,25 Einheiten erhöhen. Steigen soll auch der Steuersatz für die Grundstückgewinnsteuer, und zwar von 1,8 auf 2,0 Prozent. Der Fahrkostenabzug soll neu maximal 10'000 Franken betragen dürfen.
Durch die Erhöhung des Steuerfusses verteile sich die Steuererhöhung solidarisch auf alle Steuerpflichtigen, schreibt der Regierungsrat. Durch den angehobenen Steuerfuss steige auch die Vermögenssteuer. Personen mit hohem Vermögen leisteten so einen zusätzlichen Beitrag.
Insgesamt rechnet der Regierungsrat mit Mehreinnahmen von 11 Millionen Franken. 6 Millionen Franken entfallen dabei auf die Einkommenssteuer. Die Mehreinnahmen von Seiten der Unternehmen werden auf 2,7 Millionen Franken beziffert.
Wegen des Referendums gegen die Staf ist noch nicht sicher, ob diese tatsächlich in Kraft treten wird. Der Regierungsrat hat deswegen zwei Varianten der kantonalen Steuervorlage ausgearbeitet, eine mit und eine ohne die Massnahmen, die die Bundesvorlage betreffen.
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