Coronavirus – SchweizPatienten im Luks dürfen wieder Besuche haben
SDA
8.5.2020 - 12:19
Das Besuchsverbot am Luzerner Kantonsspital wird ab Montag an allen Standorten gelockert. Neu können Patienten von bis zu zwei Personen pro Tag besucht werden. Die Besucher dürfen nur einzeln empfangen werden und maximal je eine Stunde bleiben.
Seit Mitte März 2020 sind am Luzerner Kantonsspital (Luks) alle Besuche bei den stationären Patientinnen und Patienten bis auf wenige Ausnahmen untersagt. Aufgrund einer aktuellen Lagebeurteilung und unter Berücksichtigung der Lockerungsmassnahmen des Bundes und der Kantone habe die Spitalleitung entschieden, das Besuchsverbot ab dem 11. Mai 2020 zu lockern, teilte das Luks am Freitag mit. In der Regel seien die Besuche auf das nahe Umfeld der Patienten beschränkt.
Im Kinderspital sind Eltern nach wie vor gleichzeitig zugelassen. Weiterhin gilt eine generelle Maskenpflicht, gewisse Eingänge werden mit Wärmebildkameras überwacht und die Restaurants sind nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geöffnet. Im Ambulatorium sind Begleitpersonen weiterhin nur zugelassen, wenn die Begleitung aus medizinischen Gründen notwendig ist.
Bereits im Laufe dieser Woche wurde das Besuchsverbot im Bereich der Schwangerschaftsuntersuchungen gelockert: So sind in der Frauenklinik in Luzern sowie in Sursee und Wolhusen die Partner von schwangeren Frauen für Ultraschalluntersuchungen wieder zugelassen. Zudem sind die Familienzimmer in diese Lockerung eingeschlossen.
Heime können Besuchsverbote lockern
Gelockert wird das Besuchsverbot auch in den Alters- und Pflegeheimen des Kantons Luzern. Ein Schutzkonzept liegt vor, wie die Luzerner Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Das vom Regierungsrat in einer Allgemeinverfügung erlassene Verbot werde nicht verlängert.
Die Heime seien verantwortlich für die individuelle Umsetzung der Schutzmassnahmen. Deren Ziel sei es weiterhin, die Anzahl Neuerkrankungen auch in den Alters- und Pflegeheimen auf einem möglichst tiefen Niveau zu halten.
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