Schwarzarbeit Personenfreizügigkeit wurde 2020 wegen Corona weniger genutzt

rl, sda

15.9.2021 - 12:10

Bei Schwarzarbeitkontrollen im Kanton Luzern wurden 2020 in 248 Fällen Sanktionen oder Verwaltungsmassnahmen beschlossen. (Symbolbild)
Bei Schwarzarbeitkontrollen im Kanton Luzern wurden 2020 in 248 Fällen Sanktionen oder Verwaltungsmassnahmen beschlossen. (Symbolbild)
Keystone

2020 haben wegen der Coronapandemie deutlich weniger Personen aus einem EU- oder Efta-Land kurzfristig im Kanton Luzern gearbeitet. Bei den Kontrollen habe sich gezeigt, dass auch während der Pandemie die Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten worden seien, teilte WAS Wirtschaft Arbeit Soziales am Mittwoch mit.

Keystone-SDA, rl, sda

Erbringt jemand aus der EU oder aus einem Efta-Staat im Kanton Luzern eine grenzüberschreitende Dienstleistung, muss diese der kantonalen Organisation WAS gemeldet werden. Solche Arbeitseinsätze sind auf 90 Tage beschränkt. Während 2019 insgesamt 23'283 Meldungen eingegangen seien, seien es 2020 noch 17'471 Meldungen gewesen, teilte WAS mit.

Das WAS führte 744 Kontrollen durch, die 2141 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrafen. Ein eigentliches Lohndumping sei nicht festgestellt worden, wohl aber einzelne Lohnunterbietungen, hiess es in der Mitteilung.

Zur Schwarzarbeit gingen 557 Verdachtsmeldungen ein. Davon seien in 386 Fällen die Hinweise konkret genug gewesen, um eine Kontrolle durchzuführen, teilte WAS mit. Total seien 620 Personen kontrolliert worden. Es sei in 248 Fällen Verstösse gegen das Ausländerrecht, das Sozialversicherungsrecht und das Quellensteuerrecht festgestellt worden.

Die Grenze zwischen Schwarzarbeit und legaler Tätigkeit sei oft fliessend und nicht auf den ersten Blick zu erkennen, teilte WAS mit. Die Feststellungen von solchen Sachverhalten seien nur mit einem sehr grossen Aufwand möglich. Teilweise würde auch die Polizei zugezogen.