Städtebau Regierungsrat genehmigt revidierte BZO der Stadt Luzern

rl, sda

22.9.2021 - 11:45

Die Luzerner Kantonalbank will ihren Hauptsitz sanieren und vergrössern. (Archivaufnahme)
Die Luzerner Kantonalbank will ihren Hauptsitz sanieren und vergrössern. (Archivaufnahme)
Keystone

In der Stadt Luzern haben diverse Bauprojekte eine ortsplanerische Grundlage erhalten. Der Regierungsrat hat die teilrevidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt in 17 Gebieten genehmigt. Vorerst nicht genehmigt wurde die BZO in zwei Gebieten, in denen noch Beschwerden hängig sind, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.

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Über die Genehmigung des teilrevidierten Zonenplans in den Gebieten Seeburg und Dreilindenpark werde der Regierungsrat später separat entscheiden, hiess es in der Mitteilung. Dort seien noch insgesamt drei Beschwerden hängig.

Die Stadtluzerner Stimmberechtigten stimmten der teilrevidierten BZO im November 2020 zu. Die neuen Bestimmungen ermöglichen etwa der Kantonalbank, dass sie ihren Hauptsitz an der Pilatusstrasse von fünf auf sieben Stockwerke erhöht oder der reformierten Kirchgemeinde den Bau von Wohnungen im Würzenbach. Auch Bauvorhaben auf Arealen der CSS und der EWL haben nun eine Grundlage in der BZO.

Der Regierungsrat behandelte zudem die Gesamtrevision der Ortsplanung von Nebikon. Er hiess drei Verwaltungsbeschwerden gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung, die drei Arbeitszonen betreffen, gut. Bis auf diese drei Arbeitszonen wurde die neue Ortsplanung vom Regierungsrat aber genehmigt.