Der Luzerner Regierungsrat hat die Abstimmung über die Überbauung Sagenmatt in Ebikon am Sonntag abgesagt. Er trat zwar nicht auf eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Die Regierung stellte aber Fehler in der Kurzfassung der Abstimmungsbotschaft fest.
Der Regierungsrat beanstandete das Fehlen wichtiger Bestandteile in der Kurzversion der Abstimmungsbotschaft, wie die Gemeinde Ebikon am Dienstagabend mitteilte. Die Kurzversion erhielten alle Stimmberechtigten per Post.
In der Kurzversion hätten die Einsprachen – besonders die unerledigten – aufgeführt sein müssen, bemängelte die Regierung. Zwei Pläne sind so klein, dass sie nicht mehr lesbar sind. Und schliesslich moniert die Kantonsregierung, dass die Sonderbauvorschriften im Planungsbericht zum Bebauungsplan zu wenig genau beschrieben sind.
Im Schreiben wies Ebikon darauf hin, dass sämtliche Informationen in der Detailversion enthalten seien. Seit Jahren unterscheide der Gemeinderat zwischen der Kurzversion und der Detailversion. Die Kurzversion gehe allen Stimmberechtigten postalisch zu. Die Detailversion könne online eingesehen werden.
Der Gemeinderat bedauert die Absage. Die Abstimmung werde an einem späteren Datum nachgeholt, wann sei offen. Die bereits eingetroffenen Stimmzettel für die Sagenmatt-Überbauung werden nach Angaben der Gemeinde ohne Ermittlung eines Ergebnisse während der gesetzliche Frist eingelagert und anschliessend vernichtet. Nicht betroffen ist die zweite Gemeindevorlage, die Einführung eines Einwohnerrats.
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