Raumentwicklung Revidierte Bau- und Zonenordnung für den Stadtteil Luzern liegt vor

SDA

13.6.2019 - 12:12

Das Gebäude der Luzerner Kantonalbank soll aufgestockt werden dürfen: So steht es in der revidierten Luzerner BZO. (Archivbild)
Das Gebäude der Luzerner Kantonalbank soll aufgestockt werden dürfen: So steht es in der revidierten Luzerner BZO. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Der Luzerner Stadtrat legt die teilrevidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) für den Stadtteil Luzern vor. Damit erledigt er einerseits Pendenzen der letzten Gesamtrevision. Er will damit aber auch den Wirtschaftsstandort und den gemeinnützigen Wohnungsbau stärken.

Bis 2035 soll die Bevölkerungszahl der Stadt Luzern von heute 81'500 auf rund 97'500 ansteigen. Im gleichen Umfang soll die Zahl der Arbeitsplätze zunehmen.

Grundlage für die qualitätsvolle Entwicklung von Luzern sei die Bau- und Zonenordnung, sagte die Stadtluzerner Baudirektorin Manuela Jost am Donnerstag vor den Medien.

Die nun präsentierte Teilrevision der BZO sei nötig, weil seit der letzten Gesamtrevision im Jahr 2013 aufgrund von Gerichtsurteilen, Beschwerdeverfahren, neuen übergeordneten gesetzlichen Vorgaben und Volksentscheiden Bereinigungen gemacht werden müssen, sagte Jost.

So definierte der Stadtrat für die Teilrevision 22 Anpassungen. Um den Wirtschaftsstandort zu stärken, soll beispielsweise ermöglicht werden, dass der Hauptsitz der Luzerner Kantonalbank (LUKB) ausgebaut werden kann. Vorgesehen seien zwei zusätzliche Vollgeschosse und Technikaufbauten, sagte Bruno Gsteiger, Projektleiter Nutzungsplanung.

Dieser Aufbau hebe sich von der Höhe her nicht beträchtlich von den anderen Gebäude ab, da die LUKB heute noch nicht die maximale Bauhöhe ausgenutzt habe.

Weiter soll auch die CSS die Möglichkeit erhalten, ihren Hauptsitz an der Tribschenstrasse wunschgemäss auszubauen. In diesem Fall aber ist parallel zur BZO-Revision noch ein Abbruchgesuch beim Kantonsgericht hängig. Die Versicherung will das auf dem erworbenen benachbarten Grundstück liegende Gewerbegebäude abreissen. Gegen diese Pläne formierte sich Widerstand.

Günstiger Wohnraum

Der Stadtrat will mit Umzonungen und Anpassungen der Baulinien oder der Fassadenhöhen auch den gemeinnützigen Wohnungsbau fördern. Beispielsweise in der Würzenbachmatte, in der Maihofhalde, im Himmelrich, in der Industriestrasse oder auf dem Areal an der Kleinmatt-/Bireggstrasse, wo nach dem Umzug der Feuerwehr auf das EWL-Areal an die Industriestrasse ebenfalls günstige Wohnungen entstehen sollen.

Neu soll das Ensemble Zentral- und Hochschulbibliothek mit Vögeligärtli und Lukaskirche der Ortsbildschutzzone A zugeteilt werden. Dies entspreche dem Volksentscheid zur «Initiative zur Rettung der ZHB», schreibt der Stadtrat in einer Medienmitteilung zur BZO-Teilrevision.

Weiter hatte das Stimmvolk im Rahmen der Gesamtrevision der BZO ein Hochhaus beim Hotel Seeburg abgelehnt. Zur Erhaltung des Jesuitenhofs und zur Weiterentwicklung des Hotels wurde nun ein Projekt ohne Hochhaus ausgearbeitet. Dafür sei ein Baubereich für Neubauten entlang der Waldgrenze festgelegt, sagte Gsteiger.

Gerne hätte man die Entwicklung des Verkehrshaus-Areals auch in diese Teilrevision eingepackt, sagte Jost. Aber es habe sich gezeigt, dass es sich gerade in diesem Fall lohne, detaillierte und fundierte Überlegungen zu machen.

BZO von Luzern und Littau zusammenführen

Die Änderung des Bau- und Zonenreglements und des Zonenplans liegen vom 17. Juni bis am 16. Juli öffentlich auf. Mögliche Einsprachen sollen bis im Herbst behandelt sein, sagte Jost. Die Beratung der Teilrevision in der Baukommission und im Stadtparlament ist im Frühjahr/Sommer 2020 geplant. Die Vorlage unterliegt dem fakultativen Referendum.

Läuft alles nach Plan, so soll die revidierte BZO im Herbst 2020 in Kraft treten und ab 2023 mit jener des Stadtteils Littau zusammengeführt werden. Littau brachte damals eine frisch revidierte BZO in die Fusion mit Luzern.

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