Gemeinden Schlussabstimmungen sollen an Gemeindeversammlungen Pflicht werden

rl, sda

21.6.2023 - 11:48

Zwei der Nidwaldner Gemeinden: Buochs (oben) und Ennetbürgen (unten). (Archivaufnahme)
Zwei der Nidwaldner Gemeinden: Buochs (oben) und Ennetbürgen (unten). (Archivaufnahme)
Keystone

Die Nidwaldner Gemeindeversammlungen sollen künftig zu jedem Geschäft eine Schlussabstimmung durchführen müssen. Dies sieht der Regierungsrat in dem revidierten Gemeindegesetz vor.

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Wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte, dauert die Vernehmlassung zu den Neuerungen bis am 6. Oktober 2023. Neben den Gesetzesänderungen, über die der Landrat beschliessen wird, ist auch eine Anpassung der Kantonsverfassung vorgesehen. Diese muss von den Stimmberechtigten beschlossen werden.

Ziel der Reform ist es, die Abläufe an der Gemeindeversammlung zu vereinfachen. Präziser formuliert werden sollen die Antragsmöglichkeiten der Stimmberechtigten.

Neu soll die Gemeindeversammlung zu jedem Geschäft eine Schlussabstimmung durchführen. Heute wird, wenn kein Ablehnungsantrag gestellt wird, nur über die Annahme abgestimmt. Damit genüge faktisch eine Stimme für die Annahme des Geschäfts, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsbotschaft. Zudem habe das geltende Regime auch zu Rechtsunsicherheiten und -streitigkeiten geführt.

Die Gemeinden sollen sich ferner dank erweiterten Delegationsmöglichkeiten freier organisieren können. Sie würden damit in ihrer Autonomie gestärkt, teilte die Staatskanzlei mit.

Neu soll zudem gegen Verordnungen von Gemeinden nicht mehr das Referendum ergriffen werden können. Die administrativen Räte erhielten damit eine grössere Flexibilität und könnten in ihrem Kompetenzbereich sachgerecht und ohne Zeitverlust entscheiden, wird dieser Änderungsvorschlag begründet.