Ein Luzerner Ladenbesitzer ist vom Kriminalgericht verurteilt worden, weil er einen Einbruch vorgetäuscht haben soll. Er wurde des versuchten Betrugs und der Irreführung der Rechtspflege schuldig gesprochen und soll für 16 Monate ins Gefängnis.
Der Ladenbesitzer aus der Agglomeration Luzern meldete an einem Januarmontag im Jahr 2017 der Polizei, dass über das Wochenende in sein Geschäft eingebrochen worden sei. Doch die Polizei wurde stutzig und nahm dem Ladenbesitzer den Einbruch nicht ab.
So wäre der Einbrecher über das in einer Höhe von über zwei Meter gelegene schmale WC-Fenster eingestiegen, obwohl das Werkstattfenster viel einfacher zu erreichen war. Die Leiter, die sich draussen vor dem Haus befand, blieb dabei unbenutzt, denn es fehlten entsprechende Spuren im Schnee.
Doch auch die Spuren im Gebäude sprachen gegen einen Einbruch: die einzigen Schuhabdrücke, die im WC gefunden wurden, stammten vom Ladenbesitzer. Solche befanden sich auch auf der Brille des WC unterhalb des Fensters. So wie die Glassplitter lagen, wurde nicht das geschlossene Fenster von aussen eingeschlagen, sondern das geöffnete vom Toilettenraum aus.
Ortskundiger Einbrecher
Unglaubwürdig schien den Ermittlern, dass der Einbrecher innerhalb von nur zehn Sekunden durch das Fenster einsteigen und die Alarmanlage deaktivieren konnte. Der Täter hätte äusserst geschickt vorgehen und ortskundig gewesen sein müssen.
Für das Kriminalgericht stand fest, dass der Ladenbesitzer den Einbruch nur vortäuschte, indem er auf die WC-Brille stand, das Fenster öffnete und einschlug, die Alarmanlage demolierte, die Aufzeichnungen der Videokamera entfernte und die Kasse durchwühlte. Die Erklärungen des Beschuldigten – etwa, dass er auf die WC-Brille gestanden sei, um das Fenster zu putzen – glaubte es nicht.
Der Ladenbesitzer hatte das Geschäft erst wenige Monate vor dem angeblichen Einbruch übernommen. Die Versicherung für sein Geschäft schloss er nur wenige Tage vorher ab. Nach dem angeblichen Einbruch machte er einen Deliktsbetrag von über 50'000 Franken geltend. Eine Versicherungsleistung ausbezahlt wurde aber nie.
Die finanzielle Lage des Beschuldigten sei schlecht gewesen, heisst es im Urteil des Kriminalgerichts. Ihm habe eine Vorpfändung gedroht. Er habe somit ein Motiv für einen Versicherungsbetrug gehabt.
Strafe erhöht
Der Beschuldigte wies zivile wie auch militärische Vorstrafen auf. Während des Verfahrens wegen des fingierten Einbruchs kam noch eine Geldstrafe wegen einer groben Verkehrsregelverletzung dazu.
Das Kriminalgericht erhöhte die Freiheitsstrafe gegenüber dem Antrag der Staatsanwaltschaft um einen Monat auf 16 Monate. Weil der Beschuldigte uneinsichtig sei und eine Rückfallgefahr bestehe, sei die Strafe unbedingt zu vollziehen, heisst es im Urteil.
Der Verteidiger plädierte für einen Freispruch. Er meldete Berufung gegen das Urteil an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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