Coronavirus – SchweizSchuldenerlass für Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees
rl, sda
1.2.2021 - 11:12
Die Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV AG ) soll wegen der Coronakrise ein Darlehen teilweise nicht an den Bund und an fünf Kantone zurückzahlen müssen. Der Schwyzer Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat einem Verzicht in der Höhe von 505'800 Franken zuzustimmen.
Wie der Schwyzer Regierungsrat am Montag mitteilte, haben der Bund und die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden 1989 und 1991 der SGV AG für Investitionen in die Flotte und Landestellen ein Darlehen von total 11,888 Millionen Franken gewährt. Der Anteil des Kantons Schwyz am Darlehen beläuft sich auf 1,0 Millionen Franken. Die SGV AG habe nun beantragt, vom Darlehen 6,0 Millionen Franken nicht zurückzahlen zu müssen, teilte der Schwyzer Regierungsrat mit.
Die in der SGV AG organisierte Schifffahrt hatte 2020 einen Passagierrückgang von 55 Prozent erlitten und rechnet mit einem Verlust von rund 8 Millionen Franken. Weil sich auch 2021 ein Verlust abzeichne, müsse die SGV AG umgehend in grösserem Umfang ihre Bilanz sanieren, um eine Überschuldung zu verhindern, schreibt der Schwyzer Regierungsrat in seinem Bericht an das Parlament.
Er sei bereit, wegen der hohen Bedeutung der SGV für den Tourismus auf einen Teil des Schwyzer Anteils am Kredit zu verzichten, teilte der Regierungsrat mit. Das von der SGV beantragte Vorgehen finde auch beim Bund und den vier anderen Kantonen Zustimmung. Es sei eine solidarische Lösung, um die Zukunft der SGV zu sichern.
Vereinbarung noch nicht unterzeichnet
Die SGV wollte zum geplanten Schuldenerlass auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA keine Informationen abgeben. Verwiesen wurde auf den Kanton Luzern, der in dieser Sache informiere. Beim dortigen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement hiess es lediglich, dass die Sanierungsvereinbarung noch nicht unterzeichnet sei. Dies solle in der nächsten Zeit passieren.
Der Kanton Schwyz hat nach eigenen Angaben die Sanierungsvereinbarung aus zeitlichen Gründen bereits unterzeichnet, dies weil das Parlament über den Schuldenerlass entscheiden muss. In den anderen vier Kantonen ist hierfür der Regierungsrat zuständig.
Der Schwyzer Regierungsrat weist darauf hin, dass der Teilverzicht auf die Rückzahlung des Darlehens keine Auswirkungen auf die Bilanz oder die Erfolgsrechnung des Kantons habe. Das Darlehen sie bereits vollständig abgeschrieben.
Verzicht auf Dividende
Die SGV AG gehört zu 100 Prozent der SGV Holding. Diese soll sich an der Sanierung beteiligen und auf weitere öffentliche Unterstützung verzichten. Zudem soll in den nächsten Jahren keine Dividende ausgeschüttet werden.
Der konsolidierte Verlust der SGV Holding, zu der neben der SGV AG auch eine Werft, ein Gastronomieunternehmen und die Bürgenstock-Linie gehört, wird gemäss der Darstellung des Schwyzer Regierungsrat für 2020 auf 12,8 Millionen Franken geschätzt. Der Umsatzrückgang dürfte sich auf 43 Prozent belaufen.
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