OrdnungsbussenSchwyz büsst künftig nur noch «belästigendes» Betteln
rl, sda
6.5.2021 - 09:12
Im Kanton Schwyz wird das Bettelverbot gelockert. Um einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nachzukommen, soll nur noch belästigendes Betteln gebüsst werden. Der Regierungsrat hat am Donnerstag dem Kantonsrat eine Revision des Ordnungsbussenrechts unterbreitet.
6.5.2021 - 09:12
SDA
Das EGMR-Urteil betraf den Fall einer Bettlerin aus dem Kanton Genf, welche die Busse nicht bezahlte und deswegen eine Freiheitsstrafe erhielt. Das Urteil bedeute aber nicht, dass ein Bettelverbot generell unzulässig sei, erklärte der Regierungsrat in seinem Bericht an das Parlament. Vielmehr gehe es um die Verhältnismässigkeit.
Gestützt auf das EGMR-Urteil soll im revidierten Bussenkatalog des Kantons Schwyz nur belästigendes Betteln aufgeführt werden. Als solches gilt gemäss der Vorlage des Regierungsrats das Betteln etwa bei Banken, Poststellen, Läden, Restaurants, Bushaltestellen oder Bahnhöfen. Die Busse soll dabei 80 Franken betragen.
Der Regierungsrat schreibt zudem, dass im Kanton Schwyz zwar gemäss kantonalem Strafrecht ein generelles Bettelverbot herrsche. Dieses sei aber eingeführt worden, um das Betteln, das als belästigend wahrgenommen werde, zu unterbinden.
Der Kanton Schwyz revidiert das Ordnungsbussenrecht, um dieses an die neuen Bestimmungen des Bundes anzupassen. Formulare werden vereinheitlicht und der kantonale Bussenkatalog an den des Bundes angepasst.
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