Kantonsrat SZ Schwyz führt Automatismus bei Prämienverbilligung ein

sda

30.6.2022 - 15:26

Die Verbilligung der Krankenkassenprämien wird im Kanton Schwyz leichter zugänglich. (Symbolbild)
Die Verbilligung der Krankenkassenprämien wird im Kanton Schwyz leichter zugänglich. (Symbolbild)
Keystone

Schwyzerinnen und Schwyzer erhalten einen einfacheren Zugang zur Verbilligung der Krankenkassenprämien. Wer schon einen finanziellen Zustupf für seine Krankenkassenprämien bekommen hat, wird künftig im Folgejahr automatisch wieder angemeldet. Dies hat der Kantonsrat am Donnerstag entschieden.

Keystone-SDA, sda

Mit 84 zu 9 Stimmen genehmigte er eine entsprechende Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz. Zur Gesetzesänderung gehört auch, dass die Anmeldefrist für individuelle Prämienverbilligungen bis zum 31. Dezember des Anspruchsjahres verlängert wird.

Ferner können Fürsorgepersonen für ihre Klientel Gesuche einreichen. Schliesslich sollen Gesuchstellende und die Ausgleichskasse neu auf dem elektronischen Weg miteinander verkehren können. Zudem sollen Anmeldungen für Prämienverbilligungen rascher geprüft werden.

Die Vorlage des Regierungsrats war weitgehend unbestritten. Zwei Anträge verlangten jedoch Kostenverlagerungen von den Gemeinden an den Kanton. Begründet wurden diese mit einer namhaften Entlastung der Gemeinden und Eingemeindebezirke. Insbesondere die finanzschwachen Gemeinwesen würden davon profitieren, hiess es in der Debatte im Kantonsrat. Zudem könnten Steuerfussunterschiede zwischen den Gemeinden reduziert werden.

Keine Verlagerung von Prämienkosten

Eine Kommissionsminderheit wollte, dass der Kanton neu auch die Kosten für ausstehende Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen trägt. Der von SVP und FDP bekämpfte Antrag unterlag mit 60 zu 32 Stimmen.

Die Mehrheit der Kommission forderte sogar, dass der Kanton die Kantonsbeiträge an die Prämienverbilligung zu 100 Prozent übernimmt. Dabei wären die Gemeinden um rund neun Millionen Franken entlastet worden. Da die Gemeinden keinen Einfluss auf die Prämienkosten hätten, sei es richtig, diese zu entlasten, sagten Sprecher von Mitte, GLP und SP. In den meisten Kantonen sei das bereits Realität.

Finanzdirektor Kaspar Michel (FDP) sowie Sprecher von FDP und SVP erklärten, dass die Finanzierung der Prämienverbilligung nicht gesondert verändert werden solle. Das müsse in einer Gesamtschau des indirekten Finanzausgleichs geprüft werden. Bis Ende Jahr will der Regierungsrat eine Vorlage zur Reform des Finanzausgleichs in die Vernehmlassung schicken.

Nach längerer Diskussion lehnte das Parlament den Antrag der Kommissionsmehrheit mit 48 zu 40 Stimmen ab. Damit werden die Kantonsbeiträge an die Prämienverbilligung weiterhin zu zwei Fünfteln durch die Gemeinden nach ihrer Einwohnerzahl getragen.

Abfuhr für Motion der SP

Keine Chance hatte eine SP-Motion mit dem Titel «Prämienverbilligung wenigstens so hoch wie der nationale Durchschnitt». Mit 77 zu 16 Stimmen unterlag die Forderung, dass Schwyz deutlich mehr an die Prämienverbilligung bezahlen soll. Gemäss Motionstext bezahlt Schwyz pro Kopf 116 Franken, während der nationale Durchschnitt bei 251 Franken liegt.

Sprecher der bürgerlichen Ratsseite widersprachen mit dem Hinweis, dass der Vergleich mit absoluten Zahlen keinen Sinn mache. Entscheidend sei die verbleibende Prämienbelastung in Prozent des verfügbaren Einkommens. Und da liege Schwyz schweizweit in den vorderen Rängen.