Vorsorge Schwyz will Umwandlungssatz senken für stabilere PK-Finanzen

we, sda

8.7.2021 - 16:34

Die Erhöhung der ordentlichen Arbeitgeberbeiträge bedingt eine Teilrevision des Pensionskassengesetzes und damit die Zustimmung des Kantonsrates. (Archivbild)
Die Erhöhung der ordentlichen Arbeitgeberbeiträge bedingt eine Teilrevision des Pensionskassengesetzes und damit die Zustimmung des Kantonsrates. (Archivbild)
Keystone

Die Schwyzer Regierung will den Umwandlungssatz in der Pensionskasse des Kantons Schwyz (PKS) während fünf Jahren in kleinen Schritten von 6 auf 5 Prozent senken, um die finanzielle Stabilität der Kasse zu erhalten. Sie hat die entsprechende Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt.

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Ohne zusätzliche Mittel oder geringere Leistungen liesse sich die PKS nicht langfristig stabilisieren, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Im nun vorliegenden Vorschlag würden Arbeitnehmende, Arbeitgeber und Pensionskasse ihren Teil zur Lösung beitragen.

Neben der Reduktion des Umwandlungssatzes in kleinen Schritten um einen Prozentpunkt ab Januar 2023 bis Ende 2027 sieht das revidierte Gesetz auch die Erhöhung der ordentlichen Arbeitgeberbeiträge um zwei Prozent sowie die Erhöhung der ordentlichen Beiträge der Arbeitnehmer um 0,5 bis 0,75 Prozent vor.

Weiter könne die PKS bestehende Rückstellungen auflösen und die erwarteten Leistungsreduktionen der Versicherten von rund 58 Millionen Franken abmildern. Die individuell erwarteten Einbussen der Altersrenten mit 65 Jahren könnten so bei maximal 9 Prozent limitiert werden, heisst es weiter.

Zustimmung des Kantonsrats erforderlich

Die Erhöhung der ordentlichen Arbeitgeberbeiträge bedingt eine Teilrevision des Pensionskassengesetzes (PKG) und damit die Zustimmung des Kantonsrats. Die vorgesehenen Änderungen betreffen die Auszahlung der neuen Altersrenten der Versicherten am Januar 2023.

Die Regierung hält weiter fest, dass die Sparguthaben vollständig erhalten blieben. Auch die bereits laufenden Rentenleistungen seien von diesen Änderungen nicht betroffen. Die Vernehmlassung der Teilrevision dauert bis am 22. Oktober.