Schwyz
Der Schwyzer Kantonsrat hat am Mittwoch das neue Gemeindeorganisationsgesetz (GOG) deutlich – mit 84 zu 9 Stimmen – gutgeheissen. Er erwartet von dem neuen Erlass eine Stärkung der Gemeindeautonomie. Ausländer sollen etwas mehr Mitwirkungsrechte erhalten.
Das total revidierte Gesetz für die Gemeinden und Bezirke im Kanton Schwyz ist in der Parlamentsdebatte weitgehend positiv aufgenommen worden. Das neue GOG stärke und erweitere sogar die Autonomie der Gemeinden, erklärten Redner von CVP, SVP und FDP.
Die Gemeinden und Bezirke erhalten mehr Organisations- und Delegationsmöglichkeiten. Gemäss dem Regierungsrat folgt das neue GOG dem wichtigen Grundsatz, dass der Staat von unten getragen wird.
Leistungsvereinbarungen rechtlich abgesichert
Das neue Gesetz liefert zum Beispiel die rechtlichen Grundlagen für Leistungsvereinbarungen von Gemeinden mit Stiftungen, Anstalten oder Aktiengesellschaften, die von den Kommunen mit der Erfüllung von sekundären Staatsaufgaben betraut werden können. Zudem sind verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden denkbar. Im Weiteren ist es den Gemeinden und Bezirken überlassen, ob ihre Gemeinde- und Landschreiber weiterhin vom Volk gewählt oder durch Behördenentscheide angestellt werden sollen.
Nach Ansicht der vorberatenden Kommission stärkt das neue GOG auch das Initiativrecht auf Bezirks- und Gemeindeebene. Einerseits sind für Initiativen mehrerer Personen (Pluralinitiative) nur noch die Unterschriften von fünf Prozent der Stimmberechtigten nötig. Anderseits müssen Pluralinitiativen unverändert zur Urnenabstimmung vorgelegt werden.
Das Urnensystem ist als Grundsatz festgeschrieben. Gemeinden mit Versammlungssystem können aber daran festhalten, sofern die Stimmberechtigten an der Urne keinen Wechsel zum Urnensystem beschliessen.
Streit um Ausländer in Kommissionen
Das Schwyzer Parlament hat das neuen GOG nahezu unverändert verabschiedet. Die einzige Änderung betrifft eine nebensächliche Bestimmung des Gesetzeswerkes. Nach längerer Diskussion und mit 57 zu 30 Stimmen beschloss der Kantonsrat, dass Gemeindepräsidenten und Säckelmeister weiterhin an allen Sitzungen von Kommissionen und Behörden, denen sie nicht als Mitglieder angehören, mit beratender Stimme teilnehmen können. Regierung und Kommissionsmehrheit hatten vorgeschlagen, dieses Teilnahmerecht bei Gremien mit Verfügungskompetenzen auszuschliessen, zum Beispiel bei Bau-, Einbürgerungs- und Fürsorgebehörde oder beim Schulrat.
Eine längere Diskussion löste die neue Bestimmung aus, wonach der Gemeinderat auch Ausländer mit Niederlassungsbewilligung in bestimmte Gemeindekommissionen wählen kann. Die SVP beantragte, diesen Passus aus dem neuen Gesetz zu streichen. Der Kantonsrat lehnte aber das Begehren aus der SVP-Fraktion mit 57 zu 35 Stimmen ab. Zuvor hatte der Fraktionssprecher der SVP angedroht, wegen dieser Frage das ganze Gesetzeswerk nicht zu unterstützen. Bei der Schlussabstimmung war dies aber doch nicht der Fall.
Keinen Erfolg mit ihren Änderungsanträgen hatte auch die SP-Fraktion. Die Stossrichtung des neuen GOG befand sie zwar als gut, sie wünschte sich aber mehr demokratische Partizipation, etwa ein Referendumsrecht bei Leistungsvereinbarungen, wenn Gemeinden bestimmte Aufgaben auslagern. Den entsprechenden Antrag aus der SP lehnte der Kantonsrat mit 81 zu 13 Stimmen ab.
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