Wegen verbotener Pornografie verurteilt Schwyzer Kantonsrat Bernhard Diethelm tritt zurück

gbi

29.11.2023

Der SVP-Politiker Bernhard Diethelm räumt seinen Sitz im Schwyzer Kantonsrat . (Archivbild)
Der SVP-Politiker Bernhard Diethelm räumt seinen Sitz im Schwyzer Kantonsrat . (Archivbild)
Bild: Keystone-SDA

Körperverletzung und verbotene Pornografie: Im Sommer war Bernhard Diethelm vom Zürcher Bezirksgericht verurteilt worden. Jetzt zieht der SVP-Politiker die Konsequenzen: Er scheidet aus dem Schwyzer Kantonsrat aus. 

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  • Der wegen Körperverletzung und Verbreitung von Tierpornografie beschuldigte Schwyzer SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm wird an den Kantonsratswahlen von 2024 nicht wieder antreten.
  • Da Diethelms Mitgliedschaft seit Juli 2023 sistiert sei, könne er bei den Wahlen 2024 auch nicht mehr für die SVP kandidieren, sagte Roman Bürgi, Präsident der SVP im Kanton Schwyz. Er bestätigte damit einen Bericht des «Boten der Urschweiz». 

Der wegen Körperverletzung und Verbreitung von Tierpornografie beschuldigte Schwyzer SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm wird an den Kantonsratswahlen von 2024 nicht wieder antreten. 

Da Diethelms Mitgliedschaft seit Juli 2023 sistiert sei, könne er auch bei den Wahlen 2024 nicht mehr für die SVP kandidieren, sagte Kantonalparteipräsident Roman Bürgi am Mittwoch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er bestätigte damit eine Meldung der Online-Ausgabe des «Boten der Urschweiz» vom Dienstagabend.

Den Kantonsratssitz soll Sabrina Kessler-Schnyder übernehmen. Sie arbeitet als Wirtin im Bergrestaurant Sattelegg im Vorderthal.

Verurteilt wegen Körperverletzung und Pornografie

Das Bezirksgericht Zürich hat Diethelm im Juli verurteilt. Er kassierte eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten wegen Körperverletzung und eine bedingte Geldstrafe wegen Pornografie von 120 mal 100 Franken.

Für die Strafen gilt eine zweijährige Probezeit. Diethelm muss zudem eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Diese sprach das Gericht wegen Tätlichkeiten aus. Der Klägerin muss er 1000 Franken Genugtuung zahlen.

Von den schwersten Vorwürfen wurde Diethelm dagegen freigesprochen. 

Das schriftliche Urteil des Zürcher Bezirksgerichts liege noch nicht vor, heisst es in dem Bericht des «Boten der Urschweiz» weiter. Anhand dessen will der 40-Jährige entscheiden, ob er in Berufung geht. Schon im Juli hatte er vorsorglich Berufung gegen das Urteil angemeldet, nachdem auch die Staatsanwaltschaft dasselbe gemacht hatte. Der Fall dürfte damit ziemlich sicher vor dem Zürcher Obergericht landen. 

Prostituierte gewürgt

Dem 40-Jährigen wird vorgeworfen, eine Prostituierte in Zürich misshandelt zu haben. So soll er sie gewürgt und versucht haben, sie zu betäuben. Ziel sei gewesen, die 26-Jährige zu vergewaltigen.

Dass der Schwyzer Kantonsrat die Frau gewürgt hatte, sahen die Richter als bewiesen an. Dies taxierten sie als einfache Körperverletzung. Jedoch habe keine Gefährdung des Lebens bestanden. Ebenso fehlten die Beweise, dass er versucht habe, die Frau zu betäuben.

Diese Vorwürfe wiesen auch Diethelm und sein Verteidiger während der Verhandlung zurück. Es habe eine Auseinandersetzung um die Bezahlung gegeben, bei der der Kantonsrat die Prostituierte zu Boden gestossen habe. Dafür sollte er wegen Tätlichkeiten mit einer Busse bestraft werden. Den Besitz und die Verbreitung von illegaler Pornografie gab Diethelm zu.

«Sexualleben zur Schau gestellt»

Der Prozess und die «überrissene Anklageschrift» hätten schwere Folgen für Diethelm, sagte sein Verteidiger vor dem Bezirksgericht. Dessen politische Karriere sei wohl vorbei.

Da sein ungewöhnliches Sexleben öffentlich ausgebreitet wurde, werde er bei der konservativen Wählerschaft kaum mehr Unterstützung finden. Diethelm selber zeigte sich bestürzt, dass am Prozess «das Sexuelle so zur Schau gestellt wurde».