BauwesenSchwyzer Kantonsrat kämpft gegen Baueinsprachen
SDA
23.10.2019 - 14:11
Der Schwyzer Kantonsrat hat am Mittwoch mehrere Vorstösse überwiesen, die die Realisierung von Bauvorhaben vereinfachen sollen. Im Zentrum standen dabei die Baueinsprachen.
«Wir wollen gezielte Verbesserungen im Baubewilligungsverfahren», sagte CVP-Kantonsrat Roger Brändli, der drei Motionen und ein Postulat eingereicht hatte. Die Vorstösse waren von 50 Parlamentariern mitunterzeichnet worden.
Mit dem Postulat verlangte Brändli die Abschaffung der Baueinsprachen. Dies vereinfache die Verfahrensabwicklung auf Stufe Gemeinde und erschwere missbräuchliche Einsprachen. Beschwerden gegen unrechtmässig erteilte Baubewilligungen könnten weiterhin erhoben werden.
Der Regierungsrat warnte vor einem Systemwechsel. Bei einer Abschaffung der Baueinsprachen könnten Einwendungen gegen ein Bauvorhaben erstmals im Rechtsmittelverfahren, etwa vor dem Regierungsrat, vorgetragen werden. Dies würde die Verfahren eher verzögern. Trotzdem beschloss der Kantonsrat, das Postulat mit 81 zu 16 Stimmen als erheblich zu erklären. Der Regierungsrat muss nun prüfen, ob das Instrument der Baueinsprache verschwinden soll.
Gegen Bauverzögerung bei Beschwerden
Eine weitere Forderung aus dem Parlament betrifft die Beschwerden gegen Baubewilligungen. So sollen solche Beschwerden künftig nicht mehr automatisch eine Bauverhinderung zur Folge haben. Heute darf erst mit einem Bauvorhaben begonnen werden, wenn Baubewilligung und Einspracheentscheid rechtskräftig sind. Eine Beschwerde gegen eine erteilte Baubewilligung verhindere automatisch den Baubeginn, kritisierten mehrere Redner die heutige Praxis.
Die Beseitigung dieses Bauverhinderungsautomatismus erschwere missbräuchliche Beschwerden, hiess es weiter in der Debatte. Der Regierungsrat zeigte sich bereit, den als Motion eingebrachten Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen. Aber das Parlament entschied sich mit klarer Mehrheit anders. Schliesslich erklärte es mit 84 zu 12 Stimmen die Motion als erheblich.
Kein Rechtsschutz für böswillige Verfahren
Mit 74 zu 19 Stimmen entschied sich der Kantonsrat für die Erheblicherklärung einer weiteren Motion, mit der missbräuchliche Rechtsmittelverfahren und verwaltungsgerichtliche Klagen bekämpft werden sollen. Der Vorstoss fordert volle statt nur angemessene Entschädigungen für die obsiegenden Parteien. «Bös- und mutwillige Verfahren verdienen keinen Rechtsschutz», sagte der Motionär. «Solche Verfahren dürfen sich nicht lohnen.» Der Regierungsrat äusserte Bedenken: Missbräuchlichkeit sei sehr schwierig nachzuweisen, die Forderung nicht praxistauglich.
Schliesslich beschloss der Kantonsrat, dass ineffiziente und uneinheitliche Abläufe im Baubewilligungsverfahren beseitigt werden sollen. Insbesondere soll die Bauherrschaft umgehend orientiert werden, wenn die Behörde feststellt, dass dem Bauvorhaben Hindernisse entgegenstehen, die sich nicht mit Auflagen beheben lassen. Die Motion zu diesem Anliegen wurde vom Kantonsrat in ein Postulat umgewandelt und dieses einstimmig als erheblich erklärt.
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