Im Kanton Schwyz soll wieder Bauland eingezont werden können. Der Schwyzer Kantonsrat hat das überarbeitete Planungs- und Baugesetz verabschiedet.
Die Schwyzer Regierung überarbeitete das Planungs- und Baugesetz, weil der Bund Bestimmungen bezüglich der Erhebung der Mehrwertabgabe beanstandete. Er verhängte als Sanktion für die unkorrekten Bestimmungen für den Kanton Schwyz einen Stopp für Neueinzonungen.
Dabei handelt es sich insbesondere um den Wechsel von einem Freibeitrag von 10'000 Franken zu einer Freigrenze von 30'000 Franken für Ein-, Um- und Aufzonungen. Ab diesem Betrag wäre dann die volle Mehrwertabgabe von 20 Prozent geschuldet.
Im Weiteren wurde die Spezialregelung für die Fälligkeit der Mehrwertabgabe bei Baurechten aufgehoben. Diese darf nicht etappiert erfolgen. Zudem wurde im Gesetz klargestellt, dass ausschliesslich Gemeinwesen von der Mehrwertabgabepflicht befreit sind.
Die Vorlage des Regierungsrats wurde am Mittwoch im Kantonsrat weitgehend positiv aufgenommen. Kritik äusserte die SP. Das Planungs- und Baugesetz eigne sich nicht als Instrument für einen haushälterischen Umgang mit Boden und für den Landschaftsschutz. Ein Änderungsantrag der SP wurde abgelehnt. Schliesslich stimmte das Parlament der Vorlage mit 83 Ja zu 15 Nein zu.
Sobald das überarbeitete Planungs- und Baugesetz in Kraft tritt, wird der Bund den am 1. Mai verhängten Stopp für Neueinzonungen von Bauland aufheben.
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