Prämienverbilligung Schwyzer Prämienverbilligungsverfahren soll einfacher werden

we, sda

8.11.2021 - 10:09

Der Kanton Schwyz will das Prämienverbilligungsverfahren vereinfachen. (Symbolbild)
Der Kanton Schwyz will das Prämienverbilligungsverfahren vereinfachen. (Symbolbild)
Keystone

Das Verfahren für den Erhalt von Prämienverbilligungen soll im Kanton Schwyz vereinfacht werden. Das Departement des Innern hat das Vernehmlassungsverfahren für eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz eröffnet.

Keystone-SDA, we, sda

Hauptanliegen sei eine Vereinfachung des Anmeldeverfahrens für die Prämienverbilligung, teilte die Staatskanzlei am Montag mit.

Neu sollen versicherte Personen, welche im Vorjahr des Anspruchsjahres bereits einen Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV) hatten, von Amtes wegen auch für das Anspruchsjahr als angemeldet gelten. Diese Personen müssen sich also nicht mehr jährlich neu anmelden. Zudem wird die Anmeldefrist bis zum 31. Dezember des Anspruchsjahrs verlängert.

Durch diese Anpassungen soll insbesondere kein Ausschluss von IPV wegen zu später Einreichung des Gesuchs oder nicht nachweisbarer Einreichung innert Frist mehr erfolgen, heisst es weiter.

Die Teilrevision beinhaltet auch ein neues Einspracheverfahren. Zudem soll sie eine gesetzliche Grundalge für den elektronischen Rechtsverkehr zwischen den Gesuchstellern und der Ausgleichskasse schaffen.

Die Vernehmlassung dauert bis am 11. Februar, das revidierte Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.