Politikfinanzierung Schwyzer Regierung hält am Ende der "wilden Listen" fest

SDA

20.12.2018 - 09:30

Die Schwyzer Kantonsregierung bleibt dabei: Im Nachgang der angenommenen Transparenz-Initiative sollen "wilde Listen" bei Wahlen verschwinden. Sie stellt sich damit gegen die vorberatende Kommission, die eine abgeschwächte Form vorgeschlagen hatte.

Eine Mehrheit der Kommission hatte die Ergänzung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG) streichen wollen, wonach die Stimme nur für Personen abgegeben werden kann, die im Anmeldeverfahren gültig zur Wahl vorgeschlagen worden sind. "Wilde Listen" wären somit bei allen Majorzwahlen weiterhin möglich, diese hätten im Kanton Tradition.

Die Kommission hatte dazu einen Gesetzeszusatz formuliert. Gewählte Personen, die nicht im Anmeldeverfahren vorgeschlagen wurden, müssten ihre Interessenbindungen bis spätestens zum Amtsantritt bekannt geben und gleichzeitig die Vollständigkeit ihrer Angaben bestätigen.

Der Regierungsrat lehnt den Antrag der Kommissionsmehrheit ab, wie er am Donnerstag mitteilte. Die Regierung habe in der Beurteilung der Transparenz-Initiative wie auch in den Abstimmungserläuterungen immer die Auffassung vertreten, dass die Pflicht zur Offenlegung der Interessenbindungen bei der Anmeldung zu einer Kandidatur keine "wilden Listen" mehr zulasse.

Dagegen stimmte die Regierung einem Änderungsantrag zu, wonach anonyme Spenden bis zu einem Betrag von 100 Franken zulässig sein sollen, solange die Gesamtsumme pro Jahr 1000 Franken nicht überschreitet.

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