VolksbegehrenSchwyzer Regierung legt Kinderbetreuungsgesetz vor
we, sda
23.12.2021 - 09:40
Der Schwyzer Regierungsrat lehnt die SP-Initiative «Ja zur bezahlbaren Kinderbetreuung für alle» ab. Stattdessen unterbreitet er dem Parlament mit einem kantonalen Kinderbetreuungsgesetz einen Gegenvorschlag zur Initiative.
we, sda
23.12.2021, 09:40
SDA
Die Gesetzesinitiative verlangt, dass Gemeinden für ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes und bezahlbares Angebot zur Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren sorgen. Sie sollen dazu private Angebote unterstützen oder eigene führen können.
Die Gemeinden sollen den Familien nach Einkommen abgestufte Beiträge zur Deckung der Betreuungskosten gewähren. Der Kanton muss dabei mindestens die Hälfte der anfallenden Kosten übernehmen.
Der Regierungsrat erachte es als wichtig, Eltern in Bezug auf die familienergänzenden Kinderbetreuungskosten zu entlasten, wie er am Donnerstag mitteilte. Er lehnt die Initiative dennoch ab und unterbreitet dem Parlament einen Gegenvorschlag in Form eines kantonalen Kinderbetreuungsgesetzes.
Höhere Einkommensschwelle
Dieser sieht – gleich wie die Initiative – vor, dass künftig die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden sein soll. Die Bewilligung von Betreuungsangeboten und die Aufsicht über den Vollzug der Kinderbetreuungsgesetzgebung sollen einheitlich vom Kanton wahrgenommen werden.
Die Regierung will aber bei den Beiträgen eine höhere Einkommensschwelle setzten als von der Initiative vorgesehen, wie sie festhält. Die Höhe der Beiträge richte sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern. Zudem soll die Abstufung der Beiträge gleichmässiger sein als jene der Initiative.
Anders als bei der Initiative lege der Regierungsrat Wert darauf, dass auch gut ausgebildete und gutverdienende Eltern, welche nicht den beiden untersten Einkommensvierteln zuzuordnen sind, vom Anreiz der Beiträge profitieren können, hält er fest. Dadurch wolle er auch die Standortattraktivität des Kantons noch mehr stärken.
Weiter sieht der Gegenvorschlag auch die Schaffung einer kantonale Fachstelle für Kinderbetreuung vor.
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