Bundesasylzentrum SZ Schwyzer Regierung verweigert Bewilligung für Asylzentrum zu Recht

SDA

15.7.2019 - 10:35

Der Streit um das Bundesasylzentrum im Wintersried geht nach dem Verwaltungsgerichtsentscheid eine Runde weiter. (Archivbild)
Der Streit um das Bundesasylzentrum im Wintersried geht nach dem Verwaltungsgerichtsentscheid eine Runde weiter. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Schwyzer Verwaltungsgericht stützt den Entscheid der Schwyzer Regierung, die dem Bund erteilte Baubewilligung für die Übergangslösung des Bundesasylzentrums auf dem Areal Wintersried in Schwyz sei aufzuheben. Nun beginnt das Baubewilligungsverfahren von vorne.

Der «Bote der Urschweiz» berichtete am Montag über den Entscheid des Verwaltungsgerichts.

Im Juni 2016 hatte der Bund das Baugesuch für den Umbau und die Umnutzung der Gebäude in ein Bundesasylzentrum eingereicht. Das kantonale Amt für Raumentwicklung erteilte daraufhin die Baubewilligung, auch der Gemeinderat von Schwyz bewilligte den Umbau und die Umnutzung.

Weil aber dagegen Beschwerde erhoben wurden, befasste sich die Regierung damit. Sie hiess diese gut und hob die gemeinderätliche und kantonale Baubewilligung auf und wies die Sache «zur vertiefen Sachverhältnisabklärung» an die Vorinstanzen zurück.

Die Regierung war der Ansicht, dass das Vorhaben für die Unterbringung von bis zu 400 Asylbewerbern gegen die Lärmschutzverordnung verstosse. Sie stellte zudem in Frage, ob eine Ausnahmebewilligung aufgrund des öffentlichen Interesses für die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte erteilt werden könnte.

Das Verwaltungsgericht stützt nun den Entscheid der Regierung. Auch bei einem Bundesasylzentrum bestehe kein Anspruch auf eine Nutzungsoptimierung über das Instrument einer Ausnahmebewilligung, heisst es im Urteil. Das öffentliche Interesse könne nicht über den Schutz vor Lärm gestellt werden.

Zudem habe die Regierung die erteilte lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung zu Recht aufgehoben mit der Begründung, das Lärmschutzgutachten basiere auf veralteten Grundlagen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden.

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