Seeregulierung Schwyzer Regierung will Reusswehrreglement nicht anpassen

we, sda

14.2.2022 - 10:38

Das Reusswehr in Luzern war im Juli 2021 vollständig offen. (Archivbild)
Das Reusswehr in Luzern war im Juli 2021 vollständig offen. (Archivbild)
Keystone

Mit der Sanierung des Luzerner Reusswehrs vor zehn Jahren sei die angestrebte Abflussverbesserung erreicht und ausgereizt worden. Zu diesem Schluss kommt die Schwyzer Regierung und lehnt ein entsprechendes FDP-Postulat ab, das die Seeregulierung als mangelhaft bezeichnet und sie optimieren will.

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Der Postulant, der Schwyzer FDP-Kantonsrat René Baggenstoss, ist der Ansicht, dass das 2011 in Betrieb genommene, über 20 Millionen Franken teure Wehr in Luzern kaum merkbare Verbesserungen gegenüber dem 1861 erbauten Werk zulasse. Dies sei eigentlich «unvorstellbar und nicht akzeptierbar», schreibt er.

Er fordert die Schwyzer Regierung auf, einen Bericht erstellen zu lassen, in dem unter anderem aufgezeigt wird, was bezüglich der Regulierung des Vierwaldstättersees getan werden müsse, um künftige Schäden wie in den Jahren 1999, 2000 und 2021 zu vermeiden.

Die Regierung aber beantragt, das Postulat nicht erheblich zu erklären, wie sie in der am Montag veröffentlichen Antwort schreibt. Sie rät von einer Anpassung des Wehrreglements ab. Dieses regelt den Seeausflusses am Reusswehr in Luzern und wurde im Rahmen der interkantonalen Vereinbarung der Uferkantone über die Regulierung des Abflusses des Vierwaldstättersees 2006 erlassen.

Keine Abflusssteigerung möglich

Die Schwyzer Kantonsregierung ist der Ansicht, dass die Abflussleistung des Reusswehrs mit der Sanierung optimiert wurde, soweit dies technisch möglich war. Noch grössere Abflusssteigerungen seien mit der historischen Nadelwehranlage nicht realisierbar.

Eine Abflusssteigerung könnte höchstens mit einer neuen Wehranlage erfolgen, betonte die Regierung. Ein Neubau würde jedoch der Ortsbildschutzzone der Stadt Luzern sowie der Haltung der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege und Natur- und Heimatschutz widersprechen.

Schwyzer Beitrag zur Risikoreduktion

Die Regierung hält fest, dass die Regulierung ein wichtiges Element zum Schutz von Hochwasser bleibe. Sie könne aber nicht in jedem Fall verhindern, dass der See über die Ufer trete.

Im vergangenen Sommer beispielsweise sei der weitere Anstieg trotz maximal geöffnetem Wehr einerseits auf den gefüllten Grundwasserspeicher und die gesättigten Böden zurückzuführen. Andererseits auch auf das viele Schmelzwasser, welches zusammen mit den ausserordentlichen Niederschlägen durch die Bäche und Flüsse in den See transportiert wurde.

Neben der Muota trügen im Kanton Schwyz noch weitere Flächen zum Zufluss des Vierwaldstättersees bei. So könne auch der Kanton Schwyz einen Beitrag zur Risikoreduktion beisteuern, schreibt der Regierungsrat. Beispielsweise helfe der Verzicht auf Bodenversiegelungen oder ein Ersatz mit durchlässigen Belägen zur Dämpfung der Hochwasserspitzen.