Der Schwyzer Regierungsrat will das Steuergesetz nicht separat zur Steuerentlastung des unteren Mittelstandes und der tiefen Einkommen ändern. Die Frage werde aber im Rahmen des Projektes Finanzen 2020 beurteilt. Eine entsprechende Motion sei daher in ein Postulat umzuwandeln.
CVP-Kantonsrat Bruno Beeler hatte mit seinem Vorstoss gefordert, künftige Steuerentlastungen dürften nicht nach dem Giesskannenprinzip erfolgen. Er schlug einen degressiven Abzug vor, das Steuergesetz soll dahingehend angepasst werden.
Die Regierung hält in ihrer Antwort auf die Motion fest, es sei im Vergleich zum Referenzjahr 2015 eine Mehrbelastung aller Steuerpflichtigen festzustellen, auch bei den erwähnten tiefen Einkommen. Für deren gezielte Entlastung verwies sie indes auf das Projekt Finanzen 2020.
Welche steuerlichen Massnahmen im Rahmen der finanziellen Handlungsmöglichkeiten vorgenommen würden, und wie diese im Hinblick auf bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen ausgestaltet werden sollen, will der Regierungsrat im Frühjahr 2020 beurteilen.
Die Regierung hält fest, dass der Motionär offen liesse, welche Gruppen von Steuerpflichtigen genau gemeint seien. Tatsache sei, dass mit der Steuergesetzrevision 2014 jene Steuerpflichtigen eine Mehrbelastung erfahren hätten, die nicht zu der genannten Gruppe gehörten, nämlich jene mit hohem Einkommen und Vermögen.
Die Motion sei in ein Postulat umzuwandeln und erheblich zu erklären. Die Regierung müsste die Gesetzesänderung somit bloss prüfen.
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