Ausbildung Schwyzer Regierungsrat legt revidiertes Volksschulgesetz vor

rl, sda

14.7.2022 - 08:52

Der Schwyzer Regierungsrat Michael Stähli (Mitte), Vorsteher Bildungsdepartements. (Archivaufnahme)
Der Schwyzer Regierungsrat Michael Stähli (Mitte), Vorsteher Bildungsdepartements. (Archivaufnahme)
Keystone

Der Kanton Schwyz revidiert sein 16 Jahre altes Volksschulgesetz. Dabei geht es vor allem darum, die Entwicklungen, welche die Schule in den letzten Jahren durchgemacht hat, im Gesetz zu verankern.

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Wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Entwurf des Regierungsrats hervorgeht, werden die Begriffe des Lehrplans 21 in das Gesetz übernommen. So wird die Schule neu nach Zyklen organisiert: Zyklus 1 umfasst den Kindergarten bis zur 2. Primarklasse, Zyklus 2 die 3. bis 6. Primarklasse und Zyklus 3 die Sekundarstufe I.

Das erste Kindergartenjahr bleibt freiwillig. Die Schulpflicht beginnt mit dem zweiten Kindergartenjahr und dauert zehn Jahre. Genauer definiert wird in dem Gesetzesentwurf der Schulort, dies ist für diejenigen Kinder wichtig, die mehrheitlich nicht an ihrem offiziellen Wohnsitz leben.

Geregelt wird auch die Begabtenförderung, ferner wird eine gesetzliche Grundlage für die bereits bestehenden Talentklassen Musik und Sport geschaffen. Festgelegt wird auch, dass die Sekundarschulen zweisprachige Klassen führen können.

Eltern können gebüsst werden

Auch Erfahrungen aus der Pandemie fliessen in das Gesetz ein. «Zur Klärung» werde festgehalten, dass medizinische Untersuchungen und Impfungen an den Schulen freiwillig seien, heisst es in dem Bericht des Regierungsrats an den Kantonsrat. Das Bildungsdepartement erhalte ferner neu die explizite Kompetenz, in besonderen Lagen Schulen zu schliessen oder den Schulstart zu verschieben.

Abschliessend geregelt werden sollen auch Pflichtverletzungen von Eltern. Neu könne eine Verwarnung oder Busse ausgesprochen werden, wenn Erziehungsberechtigte das Gespräch oder den Kontakt mit der Schule verweigern würden, erklärte der Regierungsrat.