FamilienpolitikSchwyzer Regierungsrat lehnt Forderung nach höheren Zulagen ab
rl, sda
29.12.2022 - 08:24
Für den Schwyzer Regierungsrat gibt es keinen Grund, die Familienzulagen um 70 Franken zu erhöhen. Er lehnt eine Motion von Kantonsrat Martin Raña (SP) ab, der wegen der Teuerung eine Erhöhung der Kinderzulage von 230 auf 300 Franken fordert.
Keystone-SDA, rl, sda
29.12.2022, 08:24
29.12.2022, 10:00
SDA
Raña begründete seine Forderung damit, dass viele junge Familien knapp über der Armutsgrenze lebten. Sie spürten Inflation, teurere Mieten und steigende Krankenkassenprämien besonders stark.
«Armut ist in der Schweiz kein Randphänomen», schreibt der Motionär. Selbst für Mittelstandsfamilien sei der finanzielle Spielraum klein. Die Familienzulagen des Kantons Schwyz sollten mindestens auf das Niveau derjenigen des Kantons Zug erhöht werden.
Zur Zeit zahlt der Kanton Schwyz pro Monat eine Zulage von 230 Franken für Kinder bis 16 sowie eine Zulage für 16- bis 25-Jährige in Ausbildung von 280 Franken. Die Zuschüsse müssten gemäss der Motion auf 300 respektive 350 Franken angehoben werden.
Parlament entscheidet
Im Kanton Schwyz ist der Kantonsrat für die Festsetzung der Familienzulagen zuständig. Das Parlament legt auch die Höhe des Beitragssatzes für die Familienausgleichskasse fest.
Wenn die Reserven der Familienausgleichskasse 50 Prozent eines durchschnittlichen Jahresaufwands überschreiten, ist eine Senkung des Beitragssatzes vorgesehen. Sinken die Reserven auf unter 20 Prozent, wird eine Erhöhung des Satzes fällig.
Der Kanton Schwyz senkte, um die Reserven abzubauen, per 2015, 2017 und 2021 jeweils den Beitragssatz um jeweils 0,1 Prozent auf zuletzt 1,3 Prozent. Gleichzeitig erhöhte er die Familienzulagen um jeweils 10 Franken auf zuletzt 230 respektive 280 Franken.
Mit diesem parallelen Vorgehen seien die Lohnnebenkosten reduziert und die Familien nachhaltig unterstützt worden, schreibt der Regierungsrat in seiner am Donnerstag publizierten Antwort auf die Motion. Die Betriebsrechnung der Familienausgleichskasse sei negativ, so dass die Reserven wie gewollt abgebaut würden.
Reserven nicht verbrennen
Die Reserven betrugen Ende 2021 bei 73 Prozent eines Jahresaufwandes. Ende 2020 lagen sie noch bei 85 Prozent. Würden die Zulagen wie von der Motion per 2024 erhöht, würden die Reserven gemäss Regierungsrat innerhalb von zwei Jahren verbrannt und unter 20 Prozent sinken, so dass die Beitragssätze erhöht werden müssten.
Der Regierungsrat geht nämlich davon aus, dass eine Erhöhung der Zuschüsse um 70 Franken jährlich 18,3 Millionen Franken kostet. Um dies zu finanzieren, müssten die Beitragssätze von 1,3 Prozent auf 1,8 Prozent erhöht werden, erklärte er. Der Preis für eine starke Erhöhung der Zulagen wären somit stark steigende Lohnnebenkosten.
Gut positioniert
In der Darstellung des Regierungsrats ist der Kanton Schwyz in Sachen Familienzulagen gut positioniert. Neun Kantone hätten höhere Kinder- und zwölf höhere Ausbildungszulagen. Beim Beitragssatz sei Schwyz der viertgünstigste Kanton.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat deswegen, die Motion nicht zu überweisen. Für die geforderte Erhöhung der Familienzulagen fehle sowohl der Bedarf wie der Handlungsspielraum.
In der Zentralschweiz haben drei Kantone höhere Familienzulagen als Schwyz. Es sind dies Uri und Nidwalden (240 Franken/290 Franken) sowie Zug (300 Franken/350 Franken).
In Obwalden betragen die Familienzulagen 220 Franken und 270 Franken. Luzern erhöht seine Zulagen per 2023. Sie betragen 210 Franken für Kinder bis 12 Jahre respektive 260 Franken für Jugendliche und junge Menschen in Ausbildung. Das vom Bund vorgeschriebene Minimum beträgt 200 respektive 250 Franken.
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