Gegen den Freispruch von vier Schwyzer Kantonspolizisten hat der Privatkläger nach eigenen Angaben fristgerecht Berufung eingelegt. Er wirft den Polizisten vor, sie seien mit unnötiger Gewalt gegen ihn vorgegangen, um ihn auf das Betreibungsamt zu bringen.
Der Privatkläger teilte am Dienstag mit, er habe gegen das Urteil Berufung angemeldet, und er verlange eine ausführliche Begründung. Das Gericht hatte das Urteil am 13. Dezember mündlich eröffnet. Eine Berufung ist möglich innert zehn Tagen seit der Aushändigung oder Zustellung des schriftlichen Dispositivs.
Die Polizisten hatten den Privatkläger 2012 wegen einer nicht bezahlten Steuerrechnung von 66 Franken zu Hause aufgesucht, um ihn auf das Betreibungsamt zu bringen. Sie legten ihm auf dem Parkplatz Handschellen an. Sie gaben an, der Mann habe fliehen wollen und er habe sich renitent verhalten. Der Privatkläger verneint dies.
Das Gericht sprach die Polizisten von den Vorwürfen des Amtsmissbrauchs, der Freiheitsberaubung und der Entführung frei. Nicht nur die Verteidiger, auch die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch verlangt.
Der Privatkläger hatte sich über Jahre dafür eingesetzt, dass den Polizisten der Prozess gemacht wird. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft mehrmals eingestellt. 2017 gab das Bundesgericht dem Privatkläger aber teilweise Recht. Die Schwyzer Staatsanwaltschaft nahm den Fall erneut auf, nun unter neuer Verfahrensleitung, und brachte ihn vor Gericht. Dieses kritisierte die Staatsanwaltschaft bei der Urteilsverkündung für die lange Verfahrensdauer.
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