Das Schwyzer Strafgericht hat einen Mann der mehrfachen sexuellen Handlung mit einem Kind schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Zudem wird er für fünf Jahre aus der Schweiz verwiesen.
Die Verfahrenskosten von rund 12'300 Franken würden dem Beschuldigten auferlegt, welcher der Privatklägerin überdies eine Prozessentschädigung von 5000 Franken zu bezahlen habe, teilte das Schwyzer Strafgericht am Montag mit.
Der Beschuldigte gestand den zur Anklage gebrachten Sachverhalt ein, weshalb er entsprechend schuldig zu sprechen sei, heisst es in der Kurzbegründung des Gerichts. Er hatte einvernehmlichen aber nicht erlaubten Sex mit einem 14-jährigen Mädchen.
Nicht als zusätzlich strafbar erwiesen sich mangels Erheblichkeit das Küssen sowie Berühren über den Kleidern, da nicht erstellt sei, dass dieses Verhalten die sexuelle Entwicklung der Privatklägerin zu gefährden vermochte, heisst es.
Anders verhalte es sich für den Penetrationsversuch und den späteren Geschlechtsverkehr, welche im Übrigen kein einheitliches, zusammengehörendes Geschehen darstelle, weshalb mehrfache Deliktsbegehung anzunehmen sei, schreibt das Gericht. Dabei stelle bereits der Penetrationsversuch eine vollendete sexuelle Handlung dar.
Für sein Fehlverhalten sei der Beschuldigte unter Berücksichtigung des Verschuldens, der nicht einschlägigen Vorstrafen, des Geständnisses und der Zusatzstrafe mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten zu bestrafen, schreibt das Gericht.
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