Prozess Staatsanwältin fordert härtere Strafe in Luzerner Missbrauchs-Fall

SDA

16.7.2020 - 18:35

Ein 49-jähriger Mann hatte seinen Schuldspruch ans Luzerner Kantonsgericht weitergezogen. (Archivbild)
Ein 49-jähriger Mann hatte seinen Schuldspruch ans Luzerner Kantonsgericht weitergezogen. (Archivbild)
Source: Gerichte Luzern

Die Staatsanwältin will einen 49-jährigen Mann sieben Jahre hinter Gitter schicken, weil er zwei Mädchen sexuell missbraucht haben soll. Während sie am Donnerstag vor dem Luzerner Kantonsgericht eine Verschärfung der erstinstanzlichen Strafe forderte, wollte der Verteidiger einen Freispruch.

Es ist ein kompliziertes Beziehungskonstrukt, indem die schweren Taten passiert sein sollen, die dem Lastwagenfahrer vorgehalten werden: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Handlung mit Kindern, Pornografie und Körperverletzung.

Die mutmasslichen Opfer sind gemäss der Staatsanwältin die Stieftochter des Beschuldigten, die zum Tatzeitpunkt minderjährig war. Auch soll er sich an der gleichaltrigen einst besten Freundin der Stieftochter vergangen haben. Die beiden Familien waren befreundet und zwischenzeitlich auch Nachbarn.

Die Freundin soll der Beschuldigte etwa während der Sommerferien und einmal auf einer Lastwagenfahrt missbraucht haben, die Tochter wiederholt. Die Staatsanwältin sprach von 325 Übergriffen zwischen 2013 bis 2017.

«Absoluter Schwachsinn»

Das Kriminalgericht hatte den Mann in erster Instanz zu fünf Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und einen Landesverweis von zehn Jahren für den Deutschen verhängt. Dieser focht das Urteil an und auch die Staatsanwältin ging in Berufung.

Vor Kantonsgericht bestritt er die Vorwürfe erneut. Dass er pädophil sei, wie es ihm ein Gutachter attestierte, bezeichnete er als «absoluten Schwachsinn». Die damalige Freundin seiner Stieftochter wolle ihm etwas anhängen, weil sie in ihn verliebt gewesen sei.

Wegen ihr war der Fall ins Rollen gekommen, als ihre Eltern einschlägige Chat-Nachrichten mit dem Beschuldigten entdeckten. Dass er diese verschickt habe, sei ein Fehler gewesen, beteuerte er vor Gericht. «Ich habe versucht, mit Aussagen wie 'ich hab Dich lieb' zu erreichen, dass sie meine Familie in Ruhe lässt», sagte er.

«Fehlende Aussageanalyse»

Sein Verteidiger zog diesen Chat in Zweifel, indem er vorbrachte, der Chatverlauf sei nicht von der Polizei erstellt, sondern von der Mutter des mutmasslichen Opfers eingereicht worden und das Handy verschwunden. Es mache keinen Sinn, dass das Mädchen Liebesbotschaften geschrieben haben solle, obwohl es sich nach dem angeblichen Missbrauch schlecht gefühlt habe.

Der Verteidiger sparte nicht mit Kritik an der Beweiswürdigung des Kriminalgerichts. Es fehle eine Aussageanalyse zu den einzelnen Vorwürfen. Das Aussageverhalten der Freundin sei widersprüchlich. Auch fehlten Details. «Das sind Anzeichen einer erfundenen Geschichte», sagte er und forderte einen Freispruch.

Zusätzlich kompliziert machte die Sache das Aussageverhalten der Stieftochter. Anfänglich belastete sie den Beschuldigten, widerrief ihre Aussagen aber später.

«Aus einem Wolf kein Schäflein»

Diesem Widerruf glaubte die Staatsanwältin nicht. Für familiäre Liebe sei die Stieftochter bereit, alles zu tun, sagte sie. Die Wahrheit lasse sich aber nicht umdrehen. «Aus einem Wolf, lässt sich kein Schäflein machen.»

Der Mutter, die vor Gericht ebenfalls befragt wurde, warf sie vor, den Schein einer intakten Familie wahren zu wollen, um von ihrem eigenen Versagen abzulenken. Sie habe die Tochter so lange bearbeitet, bis diese nachgegeben und die Beschuldigungen zurückgenommen habe.

«Es gibt andere Erklärungen als Druck der Familie», sagte dagegen der Verteidiger. Er stellte den Antrag auf ein Glaubhaftigkeitsgutachten mit Hilfe einer Fachperson für Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom (ADS). Darunter leide die Stieftochter. Dass die schulische Leistungen der Stieftochter besser wurde nach dem Widerruf der Aussage werte er als Zeichen dafür, dass diese damit die Wahrheit gesagt habe.

Zur Falschanschuldigung sagte er, die damalige Freundin habe die Stieftochter zu Sachen motiviert, die sie nicht wollte. So könnten etwa Verletzungen im Genitalbereich auf den gemeinsamen Gebrauch von Sexspielzeug zurückzuführen sein.

Diese Verletzungen der Stieftochter sowie eine Geschlechtskrankheit, unter der sie und der Beschuldigte litten, wertete die Staatsanwältin dagegen als Beweis für den Missbrauch. Weil sie von mehrfacher Vergewaltigung der Tochter und einem längeren Tatzeitraum ausgehe, forderte sie eine härtere Strafe sowie eine stationäre Massnahme für den Beschuldigten.

Dieser befindet sich seit 2017 in Sicherheitshaft, die das Kantonsgericht bis zum Abschluss des Verfahrens verlängerte. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt mündlich eröffnet.

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