AusbildungStadt benötigt mehr Geld für Schulveranstaltungen und Klassenlager
SDA
19.8.2019 - 11:04
Die Schulreisen, Exkursionen und Klassenlager der Stadtluzerner Schulen kosten pro Jahr rund 670'000 Franken. Weil solche Schulveranstaltungen von den Eltern nicht mehr mitfinanziert werden, wird der Stadtrat beim Parlament mit einem Sonderkredit vorstellig.
Mit dem am Montag veröffentlichten Bericht und Antrag an den Grossen Stadtrat setzt die Stadtregierung ein Bundesgerichtsurteil von Ende 2017 um. Dieses hatte entschieden, dass obligatorische Schulreisen, Exkursionen und Lager Teil des unentgeltlichen Volksschulunterrichts seien. Dies bedeutet, dass die Eltern solche Anlässe nicht mehr mitfinanzieren müssen. Einzig die Verpflegungskosten kann ihnen in Rechnung gestellt werden.
Damit die Gemeinden trotz des finanziellen Mehraufwandes weiterhin solche ausserschulischen Anlässe durchführen, hat der Kanton Luzern entschieden, sich bis in einem gewissen Umfang an den Kosten zu beteiligen. Er hat dazu im Sinne eines Pflichtangebots Vorgaben ausgearbeitet.
Die Gemeinden müssen demnach auf Anweisung des Kantons pro Schuljahr und Kind einen gewissen Betrag budgetieren. Dieser liegt für Kindergärtler zwischen 15 und 18 Franken und steigt dann an auf maximal 55 bis 66 Franken in der Oberstufe.
Kanton zahlt pro Kind 42 Franken
Die Stadt Luzern kann damit mit kantonalen Entschädigungen für Schulveranstaltungen von bis zu 248'000 Franken oder 42 Franken pro Kind rechnen. Die Veranstaltungen, die die Stadtschulen durchführen, kosten aber mit 494'000 Franken das Doppelte. Zudem sind in den kantonalen Vorgaben keine Klassenlager vorgesehen; hier geht die Stadt von jährlichen Kosten von 176'000 Franken aus.
Total beläuft sich der Finanzbedarf der Stadt für ausserschulische Veranstaltungen somit auf rund 670'000 Franken im Jahr. Der überobligatorische Teil, den die Stadt zu finanzieren hat, beläuft sich dabei auf 422'000 Franken.
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat, diese Summe zur Finanzierung von Schulveranstaltungen und Klassenlagern zu genehmigen. Weil es sich um eine jährlich wiederkehrende Ausgabe handelt, umfasst der beantragte Sonderkredit ab 2020 zehn Jahre und beläuft sich folglich auf 4,2 Millionen Franken. Der Kredit unterliegt dem fakultativen Referendum. Zudem ist für 2019 ein Nachtragskredit von 90'500 Franken fällig.
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