Denkmalschutz Stadt Luzern akzeptiert Unterschutzstellung des Grenzhofs nicht

SDA

20.8.2018 - 10:19

Der Kanton Luzern hat entschieden, das städtische Schulhaus Grenzhof unter Denkmalschutz zu stellen und damit dessen Abriss zu verhindern. Die Stadt will dies nicht akzeptieren und kündigte an, gegen den Entscheid Beschwerde einzulegen.

Die 1964 bis 1967 erbaute Schulanlage Grenzhof sei ein besonders schutzwürdiges Kulturdenkmal, an dessen Erhalt ein hohes öffentliches Interesse bestehe, teilte die Dienststelle Hochschulbildung und Kultur des Kantons Luzern am Montag mit. Sie repräsentiere die Schulbauarchitektur aus den 60er Jahren und die Pädagogik der Nachkriegszeit.

Die Dienststellenleiterin Hochschulbildung und Kultur, Karin Pauleweit, hat aus diesen Gründen auf Antrag der kantonalen Denkmalkommission die Unterschutzstellung der Schulanlage Grenzhof beschlossen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Der Stadtrat hat entschieden, gegen Unterschutzstellung bei dem von Regierungsrat Reto Wyss geleiteten Bildungs- und Kulturdepartement Beschwerde einzulegen. Der Erhalt der Schulanlage sei unverhältnismässig, teilte er in einem Communiqué mit.

Abriss und Ersatzneubau geplant

Gebaut worden war das Schulhaus Grenzhof von den Luzerner Architekten Friedrich E. Hodel und Hans U. Gübelin. Von 1992 bis 1995 wurde es saniert. Der Stadtrat will die Schulanlage abreissen, weil eine Sanierung zu teuer sei. Im Gegenzug soll das sich in unmittelbarer Nachbarschaft befindliche Schulhaus Rönnimoos, das von der früheren Gemeinde Littau gebaut worden ist, erweitert werden.

Die Dienststelle Hochschulbildung und Kultur lässt das vom Stadtrat vorgebrachte Kostenargument aber nicht gelten. Sie beziffert die Sanierungskosten auf 28 Millionen Franken und die Kosten für einen Neubau auf 33 Millionen Franken. Trotz der Unterschutzstellung könne das Schulhaus Grenzhof zu zumutbaren Kosten saniert und den heutigen Bedürfnissen angepasst werden, heisst es in der Mitteilung.

Der Stadtrat hebt in seiner Mitteilung eine Schadstoffsanierung hervor, die für den Weiterbetrieb des Schulhauses nötig sei. Seit mehreren Jahren plagten schlechte Gerüche Kinder und Lehrer, teilte er mit. Der Unterricht habe aus einem Pavillon ausgelagert werden müssen. Die Dienststelle Hochschulbildung und Kultur hält eine solche Schadstoffsanierung auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Unterlagen indes als machbar, wie Pauleweit auf Anfrage erklärte.

Moderner Schulbetrieb möglich

Auch wenn das Grenzhofschulhaus als Denkmal geschützt ist, kann es nach Angaben der Dienststelle Hochschulbildung und Kultur an die heutigen schulischen Bedürfnisse angepasst werden. Vor allem im Innern seien Veränderungen möglich, teilte sie mit. So könne ein Lift eingebaut werden. Gruppenräume könnten realisiert werden. Anpassungen seien auch bei den Sanitäranlagen, der Lüftung, der Akustik oder beim Brandschutz möglich.

Solche Veränderungen würden nicht zu einem Verlust der denkmalpflegerischen wertvollen Substanz führen, teilte der Kanton mit. Die Identität des Denkmals bleibe erhalten. Auch nach einer Sanierung könne die Anlage vollumfänglich für die Schule genutzt werden.

Der Grosse Stadtrat hatte im Oktober 2017 die Pläne der Stadtregierung für einen Ergänzungsbau beim Schulhaus Rönnimoos und einen Abriss des Schulhauses Grenzhof gestützt. Er bewilligte einen Kredit zur Durchführung eines Architekturwettbewerbs. Im letzten März kam das Stadtparlament aber auf diesen Entscheid zurück und sistierte diese Pläne, bis die Frage des Denkmalschutzes geklärt sei.

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