Tourismus Stadt Luzern setzt Airbnb-Regulierung ab 2025 um

rl, sda

11.9.2024 - 10:37

Luzern schiebt dem Anbieten von Ferienwohnungen in Wohnhäusern - hier ein Beinspiel aus Zürich - einen Riegel. (Archivaufnahme)
Luzern schiebt dem Anbieten von Ferienwohnungen in Wohnhäusern - hier ein Beinspiel aus Zürich - einen Riegel. (Archivaufnahme)
Keystone

Das Vermieten von Ferienwohnungen wird in der Stadt Luzern ab dem 1. Januar 2025 eingeschränkt. Der Stadtrat hat das Reglement über die Kurzzeitvermietung auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt.

Keystone-SDA, rl, sda

Das Reglement setzt die Volksinitiative «Wohnraum schützen – Airbn regulieren» um, welche die Stimmberechtigten 2023 angenommen haben. Die Referendumsfrist sei ungenutzt verstrichen, teilte der Stadtrat am Mittwoch mit.

Das Reglement wurde indes gerichtlich angefochten. Das Verfahren ist beim Kantonsgericht hängig. Da eine Reglementsprüfung auf das Inkrafttreten keinen Einfluss habe, werde das Reglement wie geplant am 1. Januar 2025 in Kraft treten, teilte der Stadtrat mit.

Maximal 90 Nächte

Damit dürfen Wohnungen ab dem nächsten Jahr nur noch während maximal 90 Nächten kurzzeitig an Gäste vermietet werden. Dabei geht es um Ferienwohnungen, die nach 2010 durch Umwandlung einer Wohnung entstanden sind.

Umgenutzte Büros fallen nicht unter das Regime, auch nicht Ferienwohnungen, die schon vor 2010 existierten. Entscheidend sei, dass kein Wohnraum verdrängt oder vernichtet worden sei, teilte der Stadtrat mit.

Für diejenigen, die Räume kurzzeitig an Gäste vermieten wollen, wird der administrative Aufwand grösser. Die Anbieterinnen und Anbieter müssten sich bei der Stadt melden und würden eine Identifikationsnummer erhalten, die in den Inseraten angegeben werden müsse, hiess es in der Mitteilung des Stadtrats.

Nicht unter das Reglement fallen diejenigen, die ihre selbst bewohnte Wohnung kurzzeitig vermieten. Auch Personalwohnungen und Angebote sozialer Einrichtungen sind nicht betroffen, genauso wenig Angebote in der Tourismus- und Landwirtschaftszone.