Zentralschweiz Stadtrat legt Reglement für transparente Politikfinanzierung vor

we, sda

18.3.2024 - 11:15

In der Stadt Luzern liegt nun ein Transparenzreglement vor. (Symbolbild)
In der Stadt Luzern liegt nun ein Transparenzreglement vor. (Symbolbild)
Keystone

Die Politikfinanzierung in der Stadt Luzern soll transparenter werden. Der Stadtrat hat ein entsprechendes Reglement erarbeitet. Im Stadtparlament vertretene Parteien sowie parteilose Mitglieder sollen ab 2025 Einnahmen und Spenden offenlegen müssen. Das selbe gilt auch für Kampagnen bei städtischen Wahlen und Abstimmungen.

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Dass die Stadt nun ein eigenes Reglement erarbeitet hat, geht auf die SP-Motion «Transparente Politikfinanzierung in der Stadt Luzern» zurück, welche das Stadtparlament im April 2022 überweisen hatte.

Die Motion forderte den Erlass eines entsprechenden städtischen Reglements, welche die Stadtregierung am Montag präsentierte. Die Reglemente der Stadt Bern und des Bundes dienten der Stadt Luzern bei der Erarbeitung.

Einnahmen und Spenden offenlegen

Konkret soll die Finanzierung der Kampagnen für Wahlen in das Stadtparlament, den Stadtrat oder das Stadtpräsidium sowie Kampagnen für städtische Abstimmungen offengelegt werden, wie aus dem am Montag veröffentlichten Bericht und Antrag an das Stadtparlament hervor geht.

Offenlegungspflichtig sind die im Stadtparlament vertretenen politischen Parteien und parteilosen Mitglieder. Sie müssen ihre Einnahmen und allfällige Spenden offenlegen.

Die Offenlegungspflicht betrifft zudem Wahlkampagnen von Personen oder Gruppierungen, die bei städtischen Wahlen Wahlvorschläge einreichen sowie die Personen, die auf diesen Wahlvorschlägen kandidieren.

Und schliesslich werden auch Personen oder Gruppierungen erfasst, die im Hinblick auf eine städtische Wahl oder eine städtische Abstimmung im Rahmen einer Wahl- oder Abstimmungskampagne öffentlich Position beziehen und dafür finanzielle Mittel einsetzen.

Anonyme Spenden bis 1000 Franken

Wer einen Wahlvorschlag einreicht und wer für ein Mandat kandidiert, muss Aufwendungen ab 5000 Franken deklarieren. Die gleich hohe Schwelle soll für Wahl- und Abstimmungskampagnen gelten.

Alle von der Offenlegungspflicht erfassten Personen und Gruppierungen müssen laut diesem Reglement Zuwendungen, die ihnen gewährt werden, angeben. Spenden bis 1000 Franken sollen anonym bleiben dürfen. So sah es auch die Motion vor.

Transparenz bei der Parteienfinanzierung ist schweizweit ein Dauerbrenner. Neben der Stadt Bern, welche seit 2020 Vorschriften dazu kennt, gibt es in mehreren Kantonen bereits Reglemente. Unter anderem im Kanton Schwyz.

Im vergangenen Herbst hatte der Zuger Kantonsrat entschieden, dass die Initiative «für die Offenlegung der Politikfinanzierung» der Jungen Alternative Zug (JA) einen Gegenvorschlag erhalten soll. Die Volksabstimmung dazu soll im Juni stattfinden.