Kantonsrat ZGStandesinitiative für Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub
SDA
29.8.2019 - 09:28
Der Kanton Zug reicht eine Standesinitiative ein, um zu gewährleisten, dass Frauen während des Mutterschaftsurlaubs an Ratssitzungen teilnehmen können, ohne den Mutterschutz zu verlieren. Dies hat Zuger Kantonsrat am Donnertag beschlossen.
Die SVP stellte zwar den Antrag, die entsprechende Motion nicht zu überweisen. Es handle sich um einen Einzelfall, sagte Philipp C. Brunner. Dieser Antrag aber scheiterte: Der Rat entschied mit 55 zu 20 Stimmen, die Motion der CVP-Kantonsrätinnen Anna Bieri und Barbara Häseli zu überweisen, mit 61 zu 13 Stimmen die sofortige Behandlung und mit 55 zu 20 Stimmen, die Motion erheblich zu erklären.
Bereits im Juli hatte das Parlament ausführlich über diese Thematik debattiert. Damals erklärte das Parlament ein Postulat von Bieri und Häseli nicht erheblich. Die beiden CVP-Parlamentarierinnen forderten, dass Kantonsrätinnen, die während des Mutterschaftsurlaubs an Ratssitzungen teilnehmen wollen, ihren Anspruch auf die gesamte Mutterschaftsentschädigung aus dem Haupterwerb nicht verlieren sollen.
Der Rat aber folgte damals aber dem Antrag der Regierung, das Postulat nicht erheblich zu erklären. Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung sei auf Bundesebene geregelt und die Ausgleichskassen unterlägen den Weisungen des Bundesamts für Sozialversicherungen, wie Gesundheitsdirektor Martin Pfister (CVP) sagte. Das einzige Instrument bleibe eine Standesinitiative. «Die Regierung würde eine solche unterstützen», versicherte Pfister. Diese Haltung bestätigte er am am Donnerstag im Rat.
Politische Mandate wahrnehmen
So machten Häseli und Bieri Dampf, sie reichten noch am selben Tag, wie ihr Postulat im Rat scheiterte, eine entsprechende Motion ein. Darin wird der Regierungsrat beauftragt, beim Bund eine Standesinitiative einzureichen.
Diese fordert, dass die Bundesgesetzgebung so geändert wird, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes auf allen politischen Legislativen ihre Mandate während des Mutterschaftsurlaubs wahrnehmen können, ohne dadurch den Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung und den Mutterschutz aus beruflichen Tätigkeiten zu verlieren.
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