Sozialversicherungen Überwachungsvideos: Schwyzer Regierung greift nicht ein

SDA

21.1.2019 - 14:33

Der Direktor der Ausgleichskasse Schwyz, Andreas Dummermuth, hat nach Ansicht des Regierungsrats innerhalb seines Informationsauftrags gehandelt, als er vor der Abstimmung über die Versicherungsdetektive verpixelte Überwachungsvideos den Medien übergeben hatte. Die Exekutive sieht keinen Anlass, strafrechtlich oder personalrechtlich aktiv zu werden.

Dummermuth war durch die Weitergabe der Überwachungsvideos an die Medien vor der eidgenössischen Abstimmung vom 25. November 2018 in die Kritik geraten. Der Bundesrat erklärte im Nationalrat, dass die kantonalen IV-Stellen zwar einen gesetzlichen Informationsauftrag hätten. Ob die kritisierte Weitergabe von Videos diesem entspreche, sei aber für sie politisch fraglich.

Keine Einwände gegenüber Dummermuths Verhalten äusserte der Schwyzer Regierungsrat in einer am Montag publizierten Antwort auf eine Kleine Anfrage zweier SP-Kantonsratsmitglieder. Es sei zulässig und sinnvoll, wenn sachkundige Personen aus der Verwaltung auf Anfrage hin komplexe Abstimmungsvorlagen vorstellten. Diese Informationen müssten vollständig, sachlich, transparent und verhältnismässig sein.

Weisungen gegenüber den Chefbeamten zu ihrer Informationstätigkeit gebe es keine, schreibt der Regierungsrat. Es bestehe für ihn weder aus strafrechtlicher noch aus personalrechtlicher Sicht Anlass, tätig zu werden.

In der Volksabstimmungen hiessen die Stimmberechtigten eine gesetzlichen Grundlage für die Überwachung Sozialversicherter gut.

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