Landrat NW Unbestrittener finanzieller Sockel für Spitalimmobiliengesellschaft

SDA

21.10.2020 - 09:42

Das Kantonsspital Nidwalden: Die bauliche Hülle bleibt unverändert, organisatorisch stehen aber grosse Veränderungen an. (Archivaufnahme)
Das Kantonsspital Nidwalden: Die bauliche Hülle bleibt unverändert, organisatorisch stehen aber grosse Veränderungen an. (Archivaufnahme)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Für die neue Spitalära im Kanton Nidwalden hat der Landrat am Mittwoch einen unbestrittenen, aber wichtigen finanzpolitischen Entscheid gefällt: Er hat einstimmig das Dotationskapital des heutigen Kantonsspitals auf die beiden künftigen Spitalgesellschaften verteilt.

Das Kantonsspital Nidwalden steht vor grossen Veränderungen. Es wird 2021 in eine öffentlich-rechtliche Immobilienanstalt und eine Spital-AG aufgeteilt. Die Immobiliengesellschaft und damit das Spitalgebäude bleiben zu 100 Prozent im Besitz des Kantons Nidwalden. Die Spital Nidwalden AG, die den Betrieb führen wird, wird zur Tochtergesellschaft der Luzerner Kantonsspital AG. Der Kanton Nidwalden wird an der Spital-AG nur 40 Prozent halten.

Das neue Spitalgesetz, das für diese Fusion des Luzerner und Nidwaldner Kantonspitals geschaffen wurde, sieht vor, dass der Kanton Nidwalden die Spitalimmobiliengesellschaft mit einem Dotationskapital ausstattet. Dazu wird auf das Dotationskapital des heutigen Nidwaldner Kantonsspitals zurückgegriffen.

Dieses Dotationskapital beträgt 40 Millionen Franken. Davon werden 10 Millionen Franken als Aktienkapital an die Spital-AG gehen. 30 Millionen Franken werden der Immobiliengesellschaft als Dotationskapital zur Verfügung gestellt.

Nidwalden und Luzern bilden bereits eine gemeinsame Spitalregion, die beiden Kantonsspitäler arbeiten auch bereits zusammen und verfügen über personell identische Spitalräte. Die Fusion der Spitalbetriebe soll es Nidwalden ermöglichen, dass in seinem Gebiet weiterhin eine Grundversorgung angeboten werden kann und dass die Bevölkerung einen leichten Zugang zur Spezialversorgung hat.

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