Landrat URUri muss sein Sozialhilfegesetz erneuern
SDA
19.6.2019 - 14:26
Die Urner Regierung muss das Sozialhilfegesetz aus dem Jahr 1998 komplett überarbeiten. Das Kantonsparlament hat am Mittwoch eine Motion einstimmig überwiesen, die eine Totalrevision fordert.
Motionär Flavio Gisler (CVP) hatte argumentiert, das Umfeld der Sozialhilfe habe sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Das Gesetz weise diverse Mängel auf, etwa im Bezug auf die Rechte und Pflichten von Sozialhilfebezügern oder auf die Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialdienste.
Nicht mehr zeitgemäss sei auch die Aufsicht durch den Kanton. Gar nicht erst erwähnt sei die Nothilfe, obwohl sie der Urner Praxis entspreche, oder die Thematik von Sozialhilfeinspektoren. Gisler sagte im Rat, fehlende Bestimmungen im Gesetz führten zu Unsicherheiten.
Namens der Fraktion der SP/Grünen sagte Christoph Schillig, es sei in diesem Zusammenhang auch eine Kantonalisierung der Sozialdienste zu prüfen.
Das heutige Sozialhilfegesetz ist seit dem 1. Januar 1998 in Kraft und wurde in den Jahren 2007 und 2013 mit themenspezifischen Ergänzungen jeweils teilrevidiert.
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