Altdorf
Weil der Kanton in die Bresche springen muss, wenn Krankenversicherte ihre Prämien nicht bezahlen können, will er möglichst rasch über allfällige Betreibungen und Verlustscheine informiert werden. Der Urner Landrat hat dazu die Verordnung zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung angepasst.
Betreibt eine Krankenkasse säumige Zahler, muss sie diese und den ausstehenden Betrag auf Verlangen dem Kanton melden. Letzterer muss für die Ausstände aufkommen, wobei in Uri die Einwohnergemeinden für Betreibungen oder letztlich für Verlustscheine zuständig sind.
Die Versicherer können angehalten werden, Betreibungsverfahren zu sistieren. Damit soll sichergestellt werden, dass Personen, die nachweislich nicht zahlungsfähig sind - etwa Bezüger von Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen - nicht weiter betrieben werden.
Aktuell leben im Kanton Uri rund 100 Personen, die Zahlungsausstände bei der Krankenversicherung aufweisen. Weil ihre Zahl aber steigt und man aktuell den Datenaustausch über Excel-Tabellen führt, was sehr zeitaufwendig und auch fehleranfällig ist, soll ab 2018 eine geschützte Webplattform den Einwohnergemeinden einen zeitnahen Einblick in die aktuellen Betreibungen aus nichtbezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen bieten.
Keine schwarze Liste
Die Einführung eines elektronischen Datenaustauschs verlangt eine Anpassung des bestehenden kantonalen Rechts. Der Landrat stimmte der Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung mit 53 Ja- zu 5 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung zu.
Der Kanton hätte die Möglichkeit, versicherte Personen, die ihre Prämien trotz Zahlungsaufforderung und Betreibung nicht bezahlen, auf einer Liste zu erfassen. Diese Liste wäre den Leistungserbringern, der Gemeinde und dem Kanton zugänglich. Eine solche "schwarze Liste" wird im Kanton Uri aber nicht geführt. Diese würde Mehraufwand für die Ärzte bringen.
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