Landrat UR Uri rollt Fussballern den Kunstrasen-Teppich aus

SDA

4.10.2017 - 12:53

Altdorf

Fast eine Million Franken will Uri bis 2020 für den Bau von Kunstrasenspielfeldern aus der Staatskasse ansparen. Damit sollen in Erstfeld, Schattdorf und Altdorf die Fussballplätze umgerüstet werden. Der Landrat hat in seiner Sitzung vom Mittwoch die Äufnung eines Sport-Fonds bewilligt.

Dem Fonds wird in den Jahren 2018 bis 2020 aus der Staatskasse jährlich ein Betrag von 300'000 Franken, also insgesamt 900'000 Franken, zugewiesen. Die Kantonsbeiträge werden in die entsprechenden Budgets aufgenommen. Mittel, die bis Ende 2020 nicht beansprucht werden, fallen in die Staatskasse zurück.

Gegenwärtig wird der Sport-Fonds mit einem jährlichen Anteil von 28 Prozent am Reingewinn von Swisslos alimentiert. Bereits in den Vorjahren haben mehrere Bauvorhaben und Sanierungen von Sportanlagen den Fonds stark belastet.

Das Vorgehen stellt nun sicher, dass weiterhin Fondsgelder für die Unterstützung des regulären Spurt- und Kulturschaffens zur Verfügung stehen. Das Urner Parlament stimmte dem Antrag der Regierung mit 59 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung klar zu.

Insgesamt stehen damit 1,5 Millionen Franken für die drei vorgesehenen Kunstrasenfelder zur Verfügung. Um aus dem Sport-Fonds Beiträge von bis zu 500'000 Franken leisten zu können, muss zudem das Sportreglement angepasst werden.

Im Kanton Uri mangelt es seit dem Wegfall von vier Spielfeldern in der Kastelen in Schattdorf an Fussballplätzen. 2016 hatte der Landrat eine Motion für eine Lösung des Problems für erheblich erklärt.

Bei jedem Wetter bespielbar

Dank dem Neubau von Kunstrasenfeldern in den Gemeinden Erstfeld (aktuell), Schattdorf (2018) und Altdorf (voraussichtlich 2019) können künftig die Trainings und der Meisterschaftsbetrieb bei jedem Wetter durchgeführt werden. Zudem kann im Herbst länger und im Frühling früher unter Wettkampfbedingungen trainiert werden.

Bedingung für einen Beitrag ist, dass das entsprechende Fussballfeld auch nicht-ortsansässigen Fussballvereinen zu gleichen Bedingungen wie den ortsansässigen Vereinen zur Verfügung gestellt wird, sofern es die Belegung zulässt.

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