Landrat UR Uri will Zuständigkeiten bei Naturereignissen klarer formulieren

liku, sda

28.2.2024 - 12:56

Im Januar 2021 hat eine Lawine die Kantonsstrasse zwischen Seedorf und Bauen UR verschüttet. Gemeinde und Kanton waren sich später uneinig darüber, wer die Kosten für eine Alternativverbindung trägt. (Archivbild)
Im Januar 2021 hat eine Lawine die Kantonsstrasse zwischen Seedorf und Bauen UR verschüttet. Gemeinde und Kanton waren sich später uneinig darüber, wer die Kosten für eine Alternativverbindung trägt. (Archivbild)
Keystone

Der Kanton Uri und seine Gemeinden haben in der Vergangenheit betreffend Organisation und Kostentragung bei Elementarereignissen immer wieder unterschiedliche Ansichten gehabt. Die Urner Regierung will deshalb künftig gewisse Unklarheiten beheben.

Zu Meinungsverschiedenheiten war es damals bei den Lawinenereignissen von 2021 in Seedorf gekommen, wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Interpellation schreibt. Damals musste die Bauenstrasse mehrmals gesperrt werden. Die längste Sperrdauer betrug zweieinhalb Tage.

Die Gemeinde organisierte als Ersatzerschliessung eine temporäre Schiffsverbindung. Im Nachgang stellte sich die Frage, wer die Kosten für die Alternativerschliessung sowie den Einsatz der Feuerwehr übernehmen wird. Nach längerem Schriftverkehr konnte ein Kostenteiler gefunden werden.

Laut Regierung besteht kein Anspruch auf eine permanente Verfügbarkeit einer öffentlichen Strasse, wie es im Bericht heisst. Bei temporären Sperrungen werde in der Regel keine Alternativverbindung angeboten und durch den Kanton finanziert. Anders sei dies bei länger andauernden Sperrungen von mehreren Wochen oder Monaten. Wie beispielsweise bei der Bristen- oder der Axenstrasse.

«Kein Seedorfer Problem»

Der Regierungsrat anerkenne jedoch, dass es beispielsweise im Artikel 8 des kantonalen Wasserbaugesetzes unklare Formulierungen gebe, die einen gewissen Interpretationsspielraum liessen. Die Bestimmung erwähnt eine Entschädigung der Ersteinsätze von Gemeinden bei Hochwasserereignissen unter gewissen Umständen. Dies solle in einer nächsten Gesetzesrevision angepasst werden.

Auch seien die Vereinbarungen zwischen der Baudirektion und den Feuerwehren zu den finanziellen Abgeltungen betreffend National- und Kantonsstrassen zu präzisieren. Feuerwehreinsätze im Zusammenhang mit baulichen Hochwasserentlastungsanlagen fielen in die Zuständigkeit der Gemeinden.

Landrat Andreas Bilger (Mitte) zeigte sich an der Februar-Session in Altdorf nur teilweise zufrieden mit der Antwort der Regierung. Er befürworte es, dass die Regierung Mängel in der Kommunikation beheben möchte.

Probleme sehe er nach wie vor bei Einzelfällen. So beispielsweise beim letzten Hochwasserereignis in Seedorf an der Reuss. Die Gemeinde habe die entstandenen Kosten von 4600 Franken übernehmen müssen. Dies obwohl Hochwasserschutzmassnahmen der Allgemeinheit dienen sollten. «Meines Erachtens kann es nicht sein, dass die Kosten an der Gemeinde hängen bleiben, obwohl der Hochwasserschutz kein Seedorfer Problem ist, sondern das des Kantons», so der Landrat. Es brauche neue Entschädigungsregeln.

liku, sda