Landrat URUrner Landrat setzt Obergrenze für UKB-Geschäftsführergehälter
liku, sda
13.11.2024 - 11:41
Das Urner Parlament hat beschlossen, die Gehälter der Geschäftsleitung der Urner Kantonalbank zu begrenzen. Der Fixlohn darf nun 395'000 Franken nicht überschreiten, und die Erfolgsbeteiligung ist auf 30 Prozent des Fixlohns begrenzt.
13.11.2024, 11:41
SDA
Das Urner Parlament hat am Mittwoch eine Entscheidung getroffen, die die Gehälter der Geschäftsleitung der Urner Kantonalbank (UKB) betrifft. Der Fixlohn der Führungskräfte darf künftig nicht mehr als 395'000 Franken betragen, während die Erfolgsbeteiligung auf maximal 30 Prozent des Fixlohns begrenzt ist.
Im vergangenen Jahr belief sich der Bruttolohn der dreiköpfigen Geschäftsleitung auf insgesamt 1,3 Millionen Franken, wobei der CEO 545'000 Franken erhielt. Die Höhe der Erfolgsbeteiligung hängt vom Geschäftsergebnis ab.
Debatte über Lohndeckel
Andreas Gisler von der Mitte-Partei hatte in einer Motion gefordert, dass die Gehälter der Geschäftsleitung maximal das Doppelte des Bruttolohns eines Regierungsrats betragen sollten, was etwa 350'000 Franken entspricht. Er argumentierte, dass dies ein klares Signal an die Bevölkerung sei, dass eine kantonseigene Institution angemessene Löhne zahle.
Die Regierung äusserte Bedenken, dass eine Begrenzung der Gehälter die Rekrutierung qualifizierten Personals erschweren könnte. Sie schlug daher vor, in der Eigentümerstrategie ein maximales Gehalt von 395'000 Franken festzulegen.
Branchenweite Herausforderungen
Regierungsrat Urs Janett von der FDP wies darauf hin, dass überhöhte Gehälter ein allgemeines Problem in der Bankenbranche seien. Er betonte, dass die Qualität der Geschäftsleitung nicht durch niedrigere Gehälter beeinträchtigt werden sollte.
Innerhalb der Fraktionen gab es unterschiedliche Meinungen, doch eine Mehrheit unterstützte den Vorschlag der Regierung. Andreas Gisler stellte in der Detailberatung einen Rückweisungsantrag mit der Forderung, die Gehaltsgrenzen aus der Eigentümerstrategie zu streichen und stattdessen die Gesamtentschädigung auf das Doppelte der maximalen Lohnsumme der Kantonsverwaltung zu begrenzen.
Diese Obergrenze würde bei einem 100-Prozent-Pensum etwa 455'000 Franken betragen. Gisler argumentierte, dass dieser Lohndeckel angemessen sei und im Vergleich zu anderen Kantonen stehe.
Abstimmungsergebnisse
Der Rückweisungsantrag erhielt Unterstützung von der SP/Grünen-Fraktion, wurde jedoch mit 20 zu 39 Stimmen abgelehnt. Das Parlament entschied sich mit 57 zu 2 Stimmen für die Erheblicherklärung der Motion im Sinne der Regierung.
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