KantonsverfassungUrner Regierung will Noterlasse in Verfassung aufnehmen
SDA
21.8.2020 - 12:19
Die Urner Regierung will in der Kantonsverfassung die Möglichkeit festschreiben, Noterlasse beschliessen zu können. Dies sei eine Lehre aus der Zeit der ausserordentlichen Lage wegen der Coronakrise.
Sie wolle die Verfassung mit dem Zusatz versehen, dass der Regierungsrat zeitlich befristete Noterlasse beschliessen könne, teilte die Urner Regierung am Freitag mit. Die Erlasse seien sobald als möglich dem Landrat zu unterbreiten, der über ihre weitere Geltung und Befristung entscheide.
Ein Bericht über die Bewältigung der ausserordentlichen Lage während der Coronapandemie habe nämlich Lücken in der Urner Gesetzgebung aufgezeigt. In «echten Notsituationen» dürfe staatliches Handeln zum Schutze fundamentaler Rechtsgüter nicht unterbleiben, hält die Regierung fest.
Anders als der Bund und die meisten anderen Kantone kenne Uri kein Dringlichkeitsrecht des Regierungsrats auf Verfassungsstufe. Zwar könnten viele Massnahmen zur Katastrophenbewältigung gestützt auf die polizeiliche Generalklausel erlassen werden. Doch eine gesetzliche Regelung aus rechtsstaatlicher Sicht sei vorzuziehen.
25 Entscheide
Es genüge nicht, dass der Regierungsrat in ausserordentlichen Lagen durch das Bevölkerungsschutzgesetz ermächtigt sei, punktuell vom Gesetz abzuweichen. Die Bestimmung greife zu kurz, wenn es darum gehe, neues Recht zu erlassen. Der Landrat berät die Vorlage an der Session vom 30. September.
Während der ausserordentlichen Lage hatte sich der Regierungsrat zweimal statt einmal wöchentlich zu Sitzungen getroffen. In der Berichtsperiode fällte die Regierung rund 25 Entscheide, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bewältigung der ausserordentlichen Lage standen.
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