Coronavirus – SchweizUrner Regierungsrat verteidigt Maskentragpflicht an Oberstufe
rl, sda
1.3.2021 - 16:18
Masken beeinträchtigten zwar die Qualität des Schulunterrichts, sie verhinderten aber, dass wieder der Fernunterricht eingeführt werden müsse. Mit diesem Argument verteidigt der Urner Regierungsrat die Maskentragpflicht an der Oberstufe.
Die Kantonsregierung äusserte sich am Montag zu einer Kleinen Anfrage von Claudia Gisler (CVP). Die Landrätin stellte in ihrem Vorstoss den Nutzen der Masken als Schutz gegen das Coronavirus in Frage. Schon die Erwachsenen seien mit der korrekten Handhabung der Masken überfordert.
Wie sollen dann Kinder und Jugendliche mit der Maske klarkommen, fragte Gisler. Ferner wollte sie wissen, ob für einen zweifelhaften Schutz, den die Maske biete, nicht Abstriche bei der Qualität des Schulunterrichts gemacht würden.
Der Regierungsrat schreibt in seiner am Montag publizierten Antwort, dass es sein Ziel sei, den Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Der Fernunterricht erreiche dessen Qualität nicht. Auch sei es wichtig, dass sich die Schülerinnen und Schüler treffen könnten.
Der Urner Regierungsrat erliess die Maskentragpflicht für die Oberstufe am 26. Januar 2021. Diese stehe in Übereinstimmung mit den Erkenntnissen und Empfehlungen der massgeblichen Fachgremien. Sie sei relativ spät und erst nach dem Auftreten der Virusmutanten erlassen worden, schreibt der Regierungsrat.
Der Regierungsrat stellt nicht in Abrede, dass die Mimik im Schulunterricht wichtig sei. Die Maskentragpflicht sei somit eine eine nicht zu unterschätzende Hürde für einen gelingenden Unterricht. Sie schmälere zwar die Qualität des Präsenzunterrichts, sie trage aber dazu bei, dass eine Rückkehr in den Fernunterricht verhindert werden könne.
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